Anerkennungen von Studienleistungen
Bei einem Zweitstudium Zahnmedizin im Anschluss an die ärztliche Approbation ist in den §§ 20, 29 Absatz 2 und 59 Absatz 2 der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO) geregelt, welche Studienleistungen aus dem Studiengang Medizin im Studiengang Zahnmedizin anerkannt werden können:
- Praktikum der Physik für Studierende der Zahnmedizin
- Praktikum der Chemie für Studierende der Zahnmedizin
- Praktikum der Physiologie
- Praktikum der Biochemie und Molekularbiologie
- Praktikum der makroskopischen Anatomie
- Praktikum der mikroskopischen Anatomie
- Praktikum der Berufsfelderkundung
- Übung in medizinischer Terminologie
- Fach Pharmakologie und Toxikologie
- Fach Pathologie
- Fach Hygiene, Mikrobiologie und Virologie
- Fach Innere Medizin einschließlich Immunologie
- Fach Dermatologie und Allergologie
- Fach Berufskunde und Praxisführung
- Querschnittsbereich Notfallmedizin
- Querschnittsbereich Schmerzmedizin
- Querschnittsbereich Orale Medizin und systemische Aspekte
- Querschnittsbereich Erkrankungen im Kopf-Hals-Bereich
- Querschnittsbereich Gesundheitswissenschaften mit den Schwerpunkten Epidemiologie, Prävention, Gesundheitsförderung, Öffentliche Gesundheitspflege, Gesundheitsökonomie
- Ethik und Geschichte der Medizin und der Zahnmedizin
- Querschnittsbereich Wissenschaftliches Arbeiten mit den Schwerpunkten medizinische Biometrie, medizinische Informatik, Literaturrecherche und -bewertung und evidenzbasierte Medizin
Wir unterrichten an unserer Medizinischen Fakultät Zahnmedizin im Rahmen eines integrierten Modellstudiengangs. Dieser weicht im Aufbau und Ablauf von einem Regelstudiengang ab. So werden in den ersten Semestern z.B. bereits Kieferorthopädische Inhalte unterrichtet, die auch Humanmediziner:innen absolvieren müssen. Dies hat zur Konsequenz, dass es in allen Modulen zahnmedizinisch-spezifische Inhalte gibt, die auch von Humanmediziner:innen noch belegt werden müssen.
Das Zahnmedizin-Studium ist durch die Anerkennung der im Studium der Humanmedizin erbrachten Leistungen zwar weniger aufwendig, es gibt jedoch keine Module, in denen gar keine Leistungen erbracht werden müssen. Entsprechend können keine Semester bzw. Module übersprungen bzw. vollständig anerkannt werden.
Das bedeutet, dass unabhängig von bereits erbrachten Leistungen und möglicher Anerkennungen ein Einstieg immer im ersten Fachsemester erfolgt und es keine Möglichkeit gibt, einen Studienplatz für höhere Fachsemester zu beantragen.
Zudem hinaus gibt es auch aus Kapazitätsgründen an unserer Medizinischen Fakultät derzeit keine Studienplätze für höhere Fachsemester.