GENDER

Geschlechtergerechtigkeit ist wesentlich für Chancengleichheit und Gleichstellung. Eine große Herausforderung in diesem Zusammenhang besteht darin, dass das wissenschaftliche Potential von Frauen häufig nicht voll ausgeschöpft wird und weniger akademisch höhergradige Positionen mit Frauen besetzt sind.

Für ein Studium an der Medizinischen Fakultät entscheiden sich mehr Frauen als Männer. Ebenso promovierten im Zeitraum 2017-2020 mehr Frauen als Männer, im Durchschnitt 53,1 %. In der folgenden Qualifikationsstufe, der Habilitation, ändert sich dieses Verhältnis jedoch zu Gunsten der Männer. Die Betrachtung der Qualifikationsstufen macht deutlich, dass das Ziel der Gleichstellungsarbeit sein muss, kontinuierlich den Frauenanteil an den Habilitationen und den Berufungen zu erhöhen (Quelle: 12. Gleichstellungsbericht, S. 6 )

  • Im Englischen wird zwischen dem biologischen Geschlecht 'sex' und dem soziokulturellen Geschlecht 'gender' unterschieden. Eine solche Abgrenzung ist in der deutschen Sprache nicht vorhanden, weshalb sich der Begriff Gender auch hierzulande durchgesetzt hat. Der Begriff verdeutlicht, dass die Vorstellungen von Weiblichkeit und Männlichkeit gesellschaftlich geprägt und somit veränderbar sind.

  • Ein Ziel der Gleichstellungsarbeit am UKE ist ein ausgewogenes Verhältnis der Geschlechter auf den höheren Karrierestufen am UKE zu erreichen. Hierfür unterstützen wir die strukturierte Karriereplanung zu Berufsbeginn, sowie eine verbesserte Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere.

    Mehr dazu im Gleichstellungsplan des UKE .

  • Der internationale Begriff des Gender Mainstreaming erklärt das Vorgehen, bei allen Entscheidungen die unterschiedlichen Auswirkungen auf die Lebenswirklichkeit der verschiedenen Geschlechter zu berücksichtigen. Diese Regelungen umfassen nicht nur solche mit einem ausdrücklichen Gleichstellungsziel, sondern alle Bereiche (= Mainstreaming). Es handelt sich also um eine langfristige Strategie, für die Förderung der Gleichstellung aller Geschlechter.

    Etabliert hat sich dieser Begriff seit der UN-Weltfrauenkonferenz im Jahre 1995. 1999 trat der Amsterdamer Vertrag in Kraft und damit wurde der Ansatz erstmals auf EU-Ebene rechtlich verbindlich festgehalten. Mit der Verabschiedung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union am 1. Dezember 2009 verpflichtete sich die EU in zu Gender Mainstreaming:

    „Bei allen ihren Tätigkeiten wirkt die Union darauf hin, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern.“
    (Art. 8 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

    Auch auf Bundesebene verpflichtet sich Deutschland seit 1994 „die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern“ zu fördern und „auf die Beseitigung bestehender Nachteile“ hinzuwirken (Artikel 3, Absatz 2, Satz 2, Grundgesetz).

    Zur Umsetzung des Gender Mainstreaming in Deutschland bietet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine Übersicht: Gleichstellung auf der Website des BMFSFJ .

Wichtig für die Umsetzung von Gleichberechtigung und Gerechtigkeit ist unter anderem eine geschlechtergerechte Sprache .