Herzlich Willkommen

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge für neue Mitarbeitende im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) und seinen Beteiligungsgesellschaften. Die arbeitsmedizinische Vorsorge dient dazu, Ihre Gesundheit am Arbeitsplatz zu schützen und mögliche gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen.

Je nach Tätigkeit, Arbeitsumfeld und gesetzlichen Vorgaben können vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit oder im weiteren Verlauf Ihres Arbeitsverhältnisses arbeitsmedizinische Untersuchungen erforderlich sein. Dazu gehören beispielsweise Vorsorgen bei Tätigkeiten mit besonderen Belastungen wie Gefahrstoffen, Lärm, Bildschirmarbeit oder Nacht- und Schichtarbeit.

In den FAQs erfahren Sie, wann eine arbeitsmedizinische Vorsorge notwendig ist, wie die Untersuchungen ablaufen und welche Angebote der Betriebsärztliche Dienst des UKE für Sie bereithält. Unser Ziel ist es, Sie bestmöglich dabei zu unterstützen, Ihre Gesundheit und Arbeitsfähigkeit langfristig zu erhalten.

FAQ Für neue Mitarbeitende

  • Der Betriebsärztliche Dienst am UKE ist für den arbeitsmedizinischen Gesundheitsschutz der Beschäftigten zuständig. Er berät sowohl Mitarbeitende als auch Führungskräfte zu allen Fragen rund um Gesundheit, Prävention und sichere Arbeitsbedingungen.

  • Eine Betriebsärztin bzw. Betriebsarzt ist ein Facharzt für Arbeitsmedizin oder ein anderer Arzt mit entsprechender arbeitsmedizinischer Zusatzqualifikation. .

    Betriebsärztinnen und Betriebsärzte unterstützen bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen, führen arbeitsmedizinische Vorsorgen durch und beraten zu gesundheitlichen Risiken am Arbeitsplatz. Ziel ist es, arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden und die Arbeitsfähigkeit langfristig zu erhalten.

  • Betriebsärztliche Untersuchungen dienen Ihrem Schutz. Sie helfen dabei sicherzustellen, dass Sie für Ihre Tätigkeit gesundheitlich geeignet sind und dass durch Ihre Arbeitsbedingungen keine gesundheitlichen Risiken entstehen.

    Am UKE einschließlich der Beteiligungsgesellschaften können solche Untersuchungen – abhängig von Tätigkeit, Arbeitsumfeld und gesetzlichen Vorgaben – erforderlich oder vorgeschrieben sein. Dies betrifft zum Beispiel Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Lärmexposition, Nacht- und Schichtarbeit oder andere besondere Belastungen. Auch bei einem Wechsel der Tätigkeit oder bei veränderten Arbeitsbedingungen kann eine arbeitsmedizinische Untersuchung notwendig werden.

    Das UKE und seine Beteiligungsgesellschaften sind verpflichtet, diese Untersuchungen zu veranlassen. Sie dienen dem Schutz Ihrer Gesundheit sowie der langfristigen Erhaltung Ihrer Arbeitsfähigkeit.

  • Ein Termin beim Betriebsarzt kann erforderlich sein:

    • vor Aufnahme bestimmter Tätigkeiten (z. B. mit Gefahrstoffen oder im Schichtdienst)
    • bei besonderen gesundheitlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Arbeit
    • im Rahmen von regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen
    • auf eigenen Wunsch (Wunschvorsorge)

  • Je nach Art Ihrer Tätigkeit führen die Betriebsärzt:innen zunächst eine arbeitsmedizinische Anamnese durch. Dabei erkundigen sie sich nach bestehenden oder früheren Erkrankungen sowie nach aktuellen Beschwerden. Ergänzend erfolgen in der Regel eine körperliche Untersuchung und eine Blutdruckmessung. Abhängig von Ihrem Arbeitsplatz können zusätzlich weitere Untersuchungen erforderlich sein, zum Beispiel:

    • Sehtest (z. B. Prüfung des Farbsehens, des räumlichen Sehens, des Kontrastsehens, der Blendempfindlichkeit oder eine Gesichtsfeldbestimmung)
    • Hörtest
    • Laboruntersuchungen (z. B. Blut- oder Urinuntersuchungen)

    Bei Bedarf überprüfen wir außerdem Ihren Impfschutz und ergänzen ihn entsprechend den arbeitsmedizinischen Empfehlungen, beispielsweise gegen Hepatitis A, Hepatitis B oder Influenza.

  • Am Untersuchungstag können Sie wie gewohnt essen und trinken sowie Ihre üblichen Medikamente einnehmen. Es ist nicht erforderlich, dass Sie „nüchtern“ zum Termin erscheinen.

    Bitte bringen Sie zu Ihrem Untersuchungstermin Folgendes mit:

    • Fragebogen zur Betriebsärztlichen Anamnese,
    • alle Impfausweise,
    • den Nachweis über den bestehenden Masern-Immunschutz, sofern nicht im Impfausweis dokumentiert.
    • ggf. Sehhilfe (Lesebrille, Fernbrille, Kontaktlinsen)

    Kosten für außerhalb durchgeführte Labor- bzw. Röntgenuntersuchungen können leider nicht erstattet werden.

  • Das hängt von der Art der Vorsorge ab.

    • Pflichtvorsorge: muss vor Aufnahme bestimmter Tätigkeiten durchgeführt werden.
    • Angebotsvorsorge: wird vom Arbeitgeber angeboten, die Teilnahme ist freiwillig.
    • Wunschvorsorge: kann von Beschäftigten bei Bedarf in Anspruch genommen werden.

  • Ja. Der Betriebsärztliche Dienst unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht. Medizinische Befunde werden nicht an den Arbeitgeber weitergegeben.

  • Ja. Sie können sich jederzeit an den Betriebsärztlichen Dienst wenden, wenn Sie Fragen zu Ihrer Gesundheit im Zusammenhang mit der Arbeit haben (Wunschvorsorge).

  • Nein. Die Kosten für arbeitsmedizinische Vorsorgen übernimmt der Arbeitgeber.

  • Nein. Wie alle anderen Ärzt:innen unterliegen auch Betriebsärzt:innen der ärztlichen Schweigepflicht. Das heißt, alle Befunde oder Dinge, die Sie während der Untersuchung besprechen, werden nicht an Ihre:n Arbeitgeber: oder an andere Dritte weitergegeben.

    Das UKE einschließlich der Beteiligungsgesellschaften erhält ausschließlich eine Vorsorgebescheinigung mit dem Hinweis, dass die Vorsorge stattgefunden hat sowie gegebenenfalls eine Empfehlung zum nächsten Vorsorgetermin. Medizinische Befunde werden nicht weitergegeben.

    Sie erhalten von der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt ebenfalls eine Vorsorgebescheinigung.

Terminvereinbarung

Liebe Mitarbeitende,

bitte erscheinen Sie 10 Minuten vor Ihrem vereinbarten Termin bei uns.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • den Fragebogen zur betriebsärztlichen Anamnese,
  • alle Impfausweise,
  • einen Nachweis über den bestehenden Masern-Immunschutz, sofern dieser nicht im Impfausweis dokumentiert ist.

Terminvereinbarung:

Sollten Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, uns rechtzeitig zu informieren und den Termin abzusagen.

So finden Sie uns:

  • Betriebsärztlicher Dienst
  • Haus N24, Eingang A
  • Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.00 Uhr

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre MItarbeit!

Ihr Team des Betriebsärztlichen Dienstes