Prüfungsausschuss und Widerspruchsausschuss

Für die Organisation der hochschulinternen Prüfungen, die Einhaltung der Bestimmungen der Ordnungen und die weiteren durch die Ordnungen festgelegten Aufgaben wird der Prüfungsausschuss Medizin und Zahnmedizin (ehemals Prüfungsausschuss der Medizinischen Fakultät) gebildet. Der Widerspruchsausschuss entscheidet über Widersprüche in Prüfungsangelegenheiten.

Prüfungsausschuss Medizin und Zahnmedizin

  • Zu den Aufgaben des Prüfungsausschusses zählen unter anderem die

    • Einhaltung der Bestimmungen der Prüfungsordnung des Modellstudiengangs Medizin bzw. Zahnmedizin in der jeweils gültigen Fassung sowie der weiteren, durch die jeweilige Ordnung festgelegten Aufgaben
    • Gewährleistung der rechtzeitigen Festlegung und Bekanntgabe der Prüfungstermine
    • Mitteilung belastender Entscheidungen (z.B. über das endgültige Nichtbestehen einer Prüfungsleistung)
    • Bestellung der Prüfer:innen
    • Entscheidung über Widersprüche
    • Entscheidung über Anträge auf Härtefallbehandlung und nachteilsausgleichende Maßnahmen
    • An- bzw. Aberkennung von Rücktritts-/Versäumnisgründen
    • Entscheidung über das Vorliegen und die Konsequenzen eines Täuschungsversuchs

  • Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer: Herr Prof. H. Ehmke (Frau Prof. B. Braunger), Frau Prof. E. Oetjen (Herr Prof. M. Glatzel), Herr Prof. T. Hackert (Herr Prof. C. Zöllner), Herr Prof. T. Beikler (Frau Prof. B. Kahl-Nieke), Frau Prof. G. von Amsberg (Herr Prof. C. Gebhardt)

    Akademisches Personal: Frau Dr. J. Hoppe (Frau Prof. S. Windhorst), Frau Dr. C. Pantke (Frau Dr. L. Berger)

    Studierende*: Frau J. Lalia (Herr F. Leberecht), Frau J. Pape (Frau L. Fricke)

    Prodekanat für Lehre, beratend: Frau J. Schreiner, Herr G. Groenewold

    Die stellvertretenden Mitglieder sind in Klammern aufgeführt.

    *Die Benennung der studentischen Mitglieder und deren Stellvertretung erfolgt jährlich.


Widerspruchsausschuss für Prüfungsangelegenheiten

  • Widersprüche gegen das Prüfungsverfahren und gegen Prüfungsentscheidungen sind bei dem/der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses einzulegen. Hilft der Prüfungsausschuss dem Widerspruch nicht oder nicht in vollem Umfang ab, so entscheidet der Widerspruchsausschuss der Medizinischen Fakultät.

  • Die gesetzliche Grundlage für den "Widerspruchsausschuss für Prüfungsangelegenheiten" sind in § 66 Abs. 1 des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG) zu finden.

  • Der Widerspruchsausschuss für Prüfungsangelegenheiten gehört zu den Ausschüssen des Fakultätsrates . Eine Übersicht über die aktuellen Mitglieder und den Vorsitz des Widerspruchsausschusses finden Sie hier.