Service ehemalige Studierende
Verifizierung der Ausbildung an der Medizinischen Fakultät
Wir erstellen Studienverläufe (Transcript of Records) als Nachweis für Ihr Studium. Der Transcript of Records enthält Studienzeiten, Studienleistungen und entsprechend der jeweils gültigen Approbationsordnung (ÄAppO) die Noten der Staatsexamina.
Außerdem verifizieren wir ihre Ausbildung bei anderen Stellen und Behörden, wenn wir hierzu den Auftrag und Ihr persönliches Einverständnis erhalten haben.
Bitte beachten Sie, dass die Erstellung von Dokumenten mit Kosten verbunden ist, sobald ihr Studienabschluss mehr als ein Jahr in der Vergangenheit liegt.
Wie erhalte ich einen Studienverlauf (Transcript of Records)?
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Checkliste für benötigte Informationen und Unterlagen
Bitte schicken Sie die u.g. Informationen/Dokumente (als Scan) an graduates@uke.de
- Vorname, Name (Geburtsname, ggfs. Dokumente über Namensänderung)
- Geburtsdatum
- aktuelle Adresse
- Kopie eines Ausweisdokumentes (z.B. Personalausweis)
- Angabe des Studienbeginns und -ende
- bei Studienortwechsel: die Angabe, wo Sie vorher und/oder nachher studiert haben
- Nennung des PJ-Wahltertials inkl. Nachweis
- Kopien aller verfügbaren Staatsexamina je nach gültiger Approbationsordnung:
- Modellstudiengang iMED: Zweiter und Dritter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung/ Zeugnis über die Ärztliches Prüfung (Physikumsäquivalenz wird nicht benötigt)
- Regelstudiengang ab 2002: Erster, Zweiter Abschnitt und Dritter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung/Zeugnis über die Ärztliches Prüfung (beim Hammerexamen nur Erster und ZweiterAbschnitt/Zeugnis über die Ärztliches Prüfung); Bitte zweite Seite des Zweiten Abschnitts (Notenübersicht) mit einreichen.
- Studienbeginn vor 2002: Ärztliche Vorprüfung/Physikum plus 1. bis 3. Staatsexamen, Nachweis über die Tätigkeit als Ärztin/Arzt im Praktikum
- Zahnmedizin Regelstudiengang: alle Staatsexamina als Scan (Originale müssen nicht vorgelegt werden): Naturwissenschaftliche Vorprüfung, Zahnärztliche Vorprüfung, Zahnärztliche Prüfung
- ggfs. Kopie der Approbationsurkunde und Promotionsurkunde
- Angabe, ob das Transcipt of Records auf Deutsch oder Englisch benötigt wird
- Das Zeugnis über die Ärztliche Prüfung kann entweder im Original im Campus Office des Prodekanats für Lehre vorgelegt oder als beglaubigte Kopie per Post geschickt werden an: Beate Schmidt, Prodekanat für Lehre, UKE, Martinistr. 52, 20246 Hamburg.
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Beglaubigte Kopie des Zeugnisses über die Ärztliche Prüfung
Eine einfache beglaubigte Kopie des Zeugnisses über die Ärztliche Prüfung ist ausreichend. Sollten Dokumente abhanden gekommen sein oder andere Gründe vorliegen, kann das Zeugnis direkt vom Landesprüfungsamt für Heilberufe verifiziert werden. LPA Hamburg .
Abweichung: Für den Regelstudiengang Zahnmedizin kann das Zahnärztliche Prüfungszeugnis direkt im Dekanat der Medizinischen Fakultät verifiziert werden und muss daher nicht beglaubigt vorgelegt werden.
Die verifizierte Zeugniskopie können Sie ggf. direkt vom LPA an uns schicken lassen:
Beate Schmidt
Prodekanat für Lehre
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
Martinistr. 52
20246 HamburgBitte beachten Sie, dass wir keine Übersetzungen Ihrer Zeugnisse erstellen.
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Bearbeitungskosten
- Transcript of Records: 100 € zzgl. 19% MwSt.
- Zweitschrift des Transcript of Records: 75 € zzgl. 19% MsSt.
- Erstellung von sonstigen Bescheinigungen und Verifizierungen auf Online-Datenbanken (z.B. ECFMG) 50 € zzgl. 19% MwSt.
- MSPE (Medical student performance evaluation) 150 € zzgl. 19% MwSt.)
Kosten durch Hinzuziehung Dritter (insbesondere Landesprüfungsamt für Heilberufe) werden von diesen gesondert berechnet. Unvorhersehbare Mehrkosten werden ggf. nachträglich in Rechnung gestellt. Regulärer Postversand ist inklusive.
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Bearbeitungszeit und Versand
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit eines Antrages bei ca. 2 Monaten liegt.
Studienverläufe erhalten Sie als pdf und als regulären Postversand.
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AnsprechpersonKontakt
Standort
Campus Lehre N55 , 4. Etage, Raumnummer 04.06.1Ansprechperson im Landesprüfungsamt für Heilberufe für die Erstellung von Auslandsbescheinigungen ist Herr Christian Riemann:
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie, und Integration
Landesprüfungsamt für Heilberufe
Billstraße 80
20539 HamburgTelefon: (040) 428 37 - 3798
E-Mail: christian.riemann@soziales.hamburg.de
Wie erhalte ich eine EU-Konformitätsbescheinigung?
Eine EU-Konformitätsbescheinigung nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG für Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte können Sie über das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte beantragen.
Neben der postalischen Beantragung ist es auch möglich, die EU-Konformitätsbescheinigungen online über das Bundesportal zu beantragen. Antragsteller:innen, die ihre Ausbildung in Deutschland erworben haben, können sich dort registrieren, die Bescheinigung beantragen und ihre elektronisch beglaubigten Unterlagen hochladen.
Wie erhalte ich ein Certificate of Good Standing?
Wenn Sie im Ausland in einem akademischen Gesundheitsberuf tätig werden möchten, benötigen Sie hierfür in der Regel einen Nachweis über den Erwerb einer entsprechenden Qualifikation (Approbation beziehungsweise Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Hebamme) sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of Good Standing).
Das Certificate of Good Standing ist ein Nachweis der Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des Berufes als Hebamme oder des ärztlichen oder zahnärztlichen Berufes.
Die Bescheinigung zeigt auch, dass keine berufs- und disziplinarrechtlichen Maßnahmen getroffen oder eingeleitet worden sind.
Das Certificate of Good Standing erhalten Sie von der Landesgesundheitsbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich Sie tätig sind oder zuletzt waren.
Medizin - LPA Hamburg Downloads
Wie kann ich mich für das USMLE anmelden?
Informationen zum Anmeldeverfahren für das USMLE finden Sie unter USMLE .