19 Politische Einflussnahme

Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.

Das UKE ist eine landesunmittelbare rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts (KöR) der Freien und Hansestadt Hamburg. Es verhält sich parteipolitisch neutral. Zuwendungen oder Spenden an Parteien oder Politiker:innen werden grundsätzlich nicht getätigt. Mit Ausnahme der für eine Universitätsklinik üblichen Interessensvertretungen – Deutscher Hochschulverband e.V. (DHV), Verband der Universitätsklinika Deutschlands e.V. (VUD), Medizinischer Fakultätentag der Bundesrepublik Deutschland e.V. (MFT), Hamburger Krankenhausgesellschaft e.V. (HKG), diverse Fachgesellschaften über die verantwortlichen Fachvertreter – unterhält das UKE keine Mitgliedschaften in politisch aktiven Organisationen oder Unternehmen. Die Geschäftstätigkeit des UKE wird durch eine Vielzahl gesetzlicher und untergesetzlicher Rahmenbedingungen geregelt. Das UKE-Gesetz sowie die darauf aufbauende Satzung des UKE regeln die grundlegenden Verantwortlichkeiten, Gremien und Strukturen des UKE.

Es sind keine laufenden Gesetzgebungsverfahren, die ausschließlich das UKE betreffen, bekannt.

Leistungsindikatoren für das Kriterium 19

  • GRI SRS-415-1: Parteispenden

    a. Monetärer Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger:in/ Begünstigten.
    b. Gegebenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.

    Das UKE ist eine landesunmittelbare rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts der Freien und Hansestadt Hamburg. Es verhält sich parteipolitisch neutral. Zuwendungen oder Spenden an Parteien oder Politiker:innen werden grundsätzlich nicht getätigt.