Gastarzt-Programm „Hands on“ in der Facharztweiterbildung

Ärztinnen*Ärzte aus aller Welt haben die Möglichkeit, am UKE (Hands on Facharztweiterbildung) zu arbeiten. Durch die enge Zusammenarbeit mit internationalen Kliniken und Universitäten profitieren sowohl das UKE als auch die Internationalen Gastbeschäftigten nachhaltig vom Austausch von Kultur- und Fachwissen.

Ein „Hands on“- Training ist in Deutschland grundsätzlich nur möglich, wenn bestimmte interne wie gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind, u. a.:

  • Finanzierung / Stipendium / Kostenübernahmezusage
  • Deutsch Kenntnisse C1
  • Approbation
  • Kapazitäten in dem gewünschten Bereich

Finanzierung / Stipendium

Das Stipendium muss durch eine Kostenübernahmezusage gesichert sein und folgende Faktoren abdecken:

  • Einmalige Verwaltungspauschale
  • Klinikgebühr (jährlich im Voraus)
  • Arbeitgeber-Brutto inklusive Steuern und Sozialversicherung (halbjährlich im Voraus)

Das Arbeitgeber-Brutto

Das Arbeitgeber-Brutto beinhaltet:

  • die in Deutschland anfallende Lohnsteuer
  • alle Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung inklusive Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung. Die Krankenversicherung beinhaltet in der Regel auch den Versicherungsschutz für erwerbslose Ehegatten und minderjährige Kinder, die im gleichen Haushalt leben.
  • den Netto-Auszahlungs-Betrag an die Gastbeschäftigten

Die Gastbeschäftigten müssen mit dem Netto-Auszahlungsbetrag ihre Lebenshaltungskosten, Miete etc. selbst bestreiten.

Approbation

Spätestens zu Beginn der Weiterbildung muss eine in Deutschland gültige Approbation vorliegen. Dazu muss vorab die Fachsprachenprüfung Medizin auf dem Niveau Deutsch C1 vor der Hamburger Ärztekammer zwingend abgelegt werden.

Zuständige Stelle in Hamburg:
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz
Landesprüfungsamt für Heilberufe (LPA)
Billstraße 80, D-20539 Hamburg
http://www.hamburg.de/landespruefungsamt/

Wenn die zukünftigen Gastbeschäftigten noch nicht im Besitz der deutschen Approbation sind, ist der GB P bei der Beantragung der Approbation beim Landesprüfungsamt behilflich.

Über die Dauer der angestrebten Facharztweiterbildung gibt die zuständige Kammer Auskunft:

Ärztekammer Hamburg
Weidestraße 122 b, 22083 Hamburg
https://www.aerztekammer-hamburg.org/

Zahnärztekammer Hamburg
Weidestraße 122 b, 22083 Hamburg
https://www.zahnaerzte-hh.de/home.html

Bewerbung

Bewerbungen werden das ganze Jahr über angenommen. Es gibt keine Bewerbungsfrist.
Es werden nur Bewerbungen in Englischer oder Deutscher Sprache per E-Mail in PDF angenommen.

Kontakt:
International.guest@uke.de

Auf Anfrage werden die aktuell erforderlichen Unterlagen mitgeteilt. Folgende Unterlagen können vorab vorbereitet werden:

  • Lebenslauf
  • Pass
  • Visum, Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis (nur sofern bereits vorhanden)
  • Nachweise über deutsche Sprachkurse (nur sofern bereits Deutsch-Kenntnisse vorhanden sind)
  • Bewerbungsanschreiben inkl. Motivation
  • Angabe des gewünschten Zeitraumes/Dauer
  • Nennung des exakten Bereiches finden Sie hier
  • Diplom (Approbation / Berufserlaubnis)
  • Aktueller Nachweis eines Stipendiums / Finanzierung
  • Sonstige Unterlagen, die für den Bereich von Interesse sein könnten