PJ im Ausland
Was muss ich bei der Bewerbung beachten?
- PJ-Tertiale im Ausland werden größtenteils außerhalb von Kooperationen organisiert. Dabei erfolgt die Suche nach einem PJ-Platz im Ausland auf Eigeninitiative der Studierenden. Unsere Kooperationspartner für einen PJ-Austausch finden Sie unter Partnerhochschulen .
- Es ist im Falle von Auslandsaufenthalten möglich, Tertiale in 2 x 8 Wochen zu teilen.
- Sie können alle Tertiale im Ausland absolvieren. Ein Tertial in Hamburg bzw. Deutschland zu absolvieren ist nicht verpflichtend, wird aber empfohlen. Halten Sie insbesondere zum Wahltertial im Ausland Rücksprache mit dem LPA.
- Das Team Internationales stellt Bescheinigungen für Auslandsaufenthalte aus und unterstützt beim Ausfüllen von Anmeldeformularen.
- Ein Transcript of Records (mit ECTS-Angabe) können Sie in deutscher oder englischer Sprache in iMED-Campus unter "Downloads" herunterladen.
- Während Ihres Auslandsaufenthaltes sind Sie nicht über das UKE unfall- und berufshaftpflichtversichert. Sie sollten sich daher um eine private Unfall- und Berufshaftpflichtversicherung kümmern.
- Ärztliche Untersuchungen, die im Zusammenhang mit Auslandsaufenthalten stehen, sind eigenständig und auf eigene Kosten bei niedergelassenen Ärzt:innen oder geeigneten medizinischen Einrichtungen durchführen zu lassen. Der Betriebsärztliche Dienst des UKE führt Vorsorgeuntersuchungen ausschließlich im Rahmen der Arbeitsmedizinischen Vorsorge-Verordnung, die für die Tätigkeit am UKE notwendig sind, durch.
- Bitte berücksichtigen Sie auch die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts.
Was muss ich bei der Anrechnung der Auslandstertiale beachten?
- Info an PJ-Koordination: Für Tertiale im Ausland muss die Bestätigung des Auslandskrankenhauses mit der Anmeldung zum PJ per E-Mail bei der PJ-Koordination im Prodekanat für Lehre eingereicht werden. Weitere Infos unter Aufbau und Regelungen zum Praktischen Jahr .
- PJ-Portal: Tragen Sie das geplante Tertial/die geplante Tertialhälfte im Ausland innerhalb der regulären Umbuchungsfrist (d.h. bis spätestens sechs Wochen vor Tertialbeginn) im PJ-Portal ein.
- LPA: Die Anrechung der im Ausland absolvierten Tertiale erfolgt über das LPA Hamburg . In der Düsseldorfer PJ-Liste für die Pflichttertiale Chirurgie und Innere Medizin und in der ergänzenden Hamburger PJ-Liste der ausländischen Lehrkrankenhäuser sind alle anerkannten Kliniken nach Ländern sortiert aufgeführt.
- Abweichende Tertialtermine sind im Zusammenhang mit Auslandstertialen genehmigungspflichtig und müssen beim LPA beantragt werden. Wir empfehlen PJ-Auslandstertiale vor dem Aufenthalt mit dem LPA Hamburg abzustimmen. Dies gilt insbesondere für Wahltertiale im Ausland.
- Weitere Informationen zum PJ im Ausland, den Anrechnungsantrag sowie die PJ-Bescheinigung auf Deutsch und Englisch finden Sie auf der Website des LPA Hamburg.
Allgemeine Informationen zum Praktischen Jahr erhalten Sie auf der Website Praktisches Jahr .
Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie unter Finanzierung .