Fakultätsservice

Berufungen

Nachdem Sie Ihren Ruf erhalten haben, beginnen die Verhandlungen, die im Haus auf unterschiedlichen Ebenen geführt werden.

  • Ruferteilung
  • Gespräch mit der Dekanin über die Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen (Lehre, Forschung, Krankenversorgung) und der sonstigen Rahmenbedingungen (z.B. familiäre Angelegenheiten).
  • Verhandlungen über Erstausstattung und Mittelzuweisungen; ggfs.Gespräche mit weiteren Abteilungen des UKE und Gespräch mit dem Ärztlichen Direktor.
  • Gespräch mit dem Personalbereich über die persönliche Vertragsgestaltung

Christine Wittenberg, Campus Lehre N 55, 5. OG, Zi. 05.06.1, +49 (0) 40 7410 - 54723 , berufungen@uke.de (Koordination von Berufungsverfahren)

Dörte Brickwedde, Campus Lehre N55, 5. OG, Zi. 05.05.1, +49 (0) 40 7410 - 35380 , gremienservice-strukturausschuss@uke.de (Bedarfsprüfungsverfahren insb. Vorbereitung Strukturausschuss und rechtliche Fragen)

Rechtliche Grundlagen

Berufungsordnung der Universität Hamburg in der Fassung für die Medizinische Fakultät

Satzung zur Berufung von Tenure-Track-Professuren und zur Durchführung von Zwischenevaluationen und Tenure-Evaluationen für Juniorprofessuren an der Medizinischen Fakultät der Universität Hamburg

Hamburgisches Hochschulgesetz (HmbHG)

UKE Satzung

UKE Gesetz

Stiftungsprofessuren

Am UKE wirken über ein Dutzend Stiftungsprofessorinnen und -professoren. Exzellenz und Umfang von Forschung und Lehre am UKE gewinnen dadurch erheblich.

Ansprechpartnerinnen

Dr. Anja Jürgensen, Campus Lehre N 55, 5. OG, Zi. 05.05.1, +49 (0) 40 7410 - 55218 , a.juergensen@uke.de (Rechtliche Fragen, Vertragsgestaltung)

Erfüllung der Lehrverpflichtung

Die Medizinische Fakultät fragt am Ende jeden Studienjahres ab, ob die berufenen und die außerplanmäßigen Professor:innen ihre gesetzliche Lehrverpflichtung erfüllt haben.

Sie werden jeweils nach Ende des Sommersemesters per E-Mail kontaktiert und können die Erfüllung online bestätigen.

Bitte dokumentieren Sie Ihre Lehrleistungen für eventuelle Nachprüfungen durch Behörde und Rechnungshof.

Den Umfang Ihrer persönlichen Lehrverpflichtung können Sie dem jährlichen Anschreiben entnehmen. Mit welchem Lehrumfang Sie Ihre individuelle Lehrverpflichtung erfüllen, können Sie anhand der Lehrtätigkeitstabelle ermitteln.

Ansprechpartnerin

Dörte Brickwedde, Campus Lehre N 55, 5. OG, Zi. 05.05, +49 (0) 40 7410 - 35380 , d.brickwedde@uke.de

Rechtliche Grundlage

Lehrverpflichtungsverordnung der Hamburger Hochschulen