Neugeborenen-Hörscreening
Wir sind eine anerkannte Untersuchungsstelle zur Durchführung des Neugeborenen-Hörscreenings sowie zur weiteren Diagnostik bei auffälligen Befunden.
Wenn bei einem Kind, z.B. nach einer ambulanten Geburt, noch kein Hörscreening durchgeführt wurde oder das 1. Screening auffällig war, bieten wir in unserer Klinik einen Termin zum Erst- bzw. Nachscreening an.
Fragen und Antworten
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Warum ist das Neugeborenen-Hörscreening wichtig?
Ungefähr 2 von 1.000 Kindern werden mit einer behandlungsbedürftigen beidseitigen Hörstörung geboren. Unerkannt und damit unbehandelt kann dies zu Defiziten in der Hör- und der Sprachentwicklung führen. Ein frühzeitiges Erkennen und Behandeln verhindert Entwicklungsstörungen in diesen Bereichen.
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Wann wird das Neugeborenen-Hörscreening durchgeführt?
Im Normalfall findet dies 1 bis 2 Tage nach der Geburt im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen statt. Bei Verzögerungen sollte ein Ergebnis bis zum 3. Lebensmonat vorliegen.
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Wie wird das Neugeborenen-Hörscreening durchgeführt?
Die Untersuchung ist nicht belastend für das Kind und ist am verlässlichsten durchzuführen während des Schlafens. Hierbei wird eine Sonde am Eingang des Gehörgangs platziert, evtl. ist es notwendig, eine Elektrode auf die Kopfhaut zu kleben. Nach kurzer Messdauer erfolgt die automatisierte Auswertung mit Ergebnis.