10.12.2019 - Neue EUCAST-Grenzwerte für 2020

Mit der geplanten Implementierung der neuen EUCAST-Grenzwerte am 7.1.2020 ändern sich die Antibiogramme von Wildtyp-Isolaten bei einigen wichtigen Erreger-Substanz-Kombination (z. B. Pseudomonas aeruginosa und Ceftazidim), ohne dass sich die Einschätzung zur Wirksamkeit der betreffenden Substanzen geändert hätte. Hintergrund ist die jetzt einheitliche Bezugnahme auf die EUCAST-Standdarddosis bei der Festlegung von Grenzwerten zur S/I/R-Kategorisierung. Ausführliche Informationen zu den Hintergründen uns Auswirkungen finden Sie auf unserer Seite mit Informationen zur Resistenztestung und im bereitgestellten pdf-Dokument.

17.10.2018 - Einstellung einzelner serologischer Tests

Im Rahmen der Modernisierung unserer Labordiagnostik planen wir die Einstellung
der unten aufgeführten serologischen Tests im Rahmen der mikrobiologischen Routinediagnostik zum 12.11.2018.

Eine Einzelfallbegründung und Hinweise zu alternativen Untersuchungsmethoden/Anbietern finden Sie in der folgenden Auflistung.

Falls Sie einen der Tests auch zukünftig für besondere Indikationen oder wissenschaftliche Fragestellungen benötigen oder weitere Fragen zur Testeinstellung haben, können Sie die mit der Umstellung betrauten Mitarbeiter direkt kontaktieren.

Anti-Adenovirus-IgG/IgM-Antikörper im Serum:
Wegen der Notwendigkeit zur Untersuchung von Akut- und Rekonvalenszenzseren spielt der Antikörpernachweis für die Akutdiagnostik einer Adenovirus-Infektion keine Rolle. Bei entsprechender Fragestellung sollte der direkte Erregernachweis mittels PCR angestrebt werden (1).
Der Nachweis Typ-spezifischer Antikörper mittels Neutralisationstest wird für spezielle Fragestellungen im nationalen Konsiliarlabor für Adenoviren durchgeführt.

Anti-Bordetella pertussis-IgG-Antikörper im Serum und Anti-Bordetella pertussis-Toxin-IgA-Antikörper im Serum:
Antikörper gegen B. pertussis können frühstens 2-3 Wochen nach Beginn der Erkrankung nachgewiesen werden. In der Frühphase sollten daher der direkte Erregernachweis mittels PCR angestrebt werden. In späteren Erkrankungsphasen kann der quantitative Nachweis von Anti-Bordetella pertussis-Toxin (PT)-IgG eingesetzt werden.
Der Nachweis von Anti-PT-IgG wird weiterhin durchgeführt. Tests zum Nachweis von Antikörpern gegen andere Bordetella pertussis Antigene sind dagegen unzureichend spezifisch. Der Nachweis von Anti-PT-IgA ist, im Vergleich zum Anti-PT-IgG-Test, weniger sensitiv und nicht quantitativ. Bei unklarem Anti-PT-IgG-Befund wird daher eher eine Anti-PT-IgG-Verlaufskontrolle empfohlen. Keiner der genannten serologischen Tests ist zur Beurteilung der Immunität oder des Impferfolgs geeignet (2-4).

Anti-Chlamydophila pneumoniae-IgA/IgG/IgM-Antikörper im Serum:
Wegen der Notwendigkeit zur Untersuchung von Akut- und Rekonvalenszenzseren wird der Antikörpernachweis zur Diagnose einer akuten Chlamydophila pneumoniae-Infektion nicht empfohlen. Bei entsprechender Fragestellung sollte der direkte Erregernachweis mittels PCR angestrebt werden (2, 5).
Der Nachweis von Anti-Chlamydia trachomatis-Antiköpern wird weiterhin durchgeführt.

Anti-Enterovirus IgG/IgM-Antikörper im Serum:
Aufgrund der häufigen Kreuz- bzw. unspezifischen Reaktionen sowie der ungenügenden Sensitivität ist der Antikörpernachweis nur sehr eingeschränkt zur Diagnostik von Infektionen durch Enteroviren geeignet. Bei entsprechender Fragestellung sollte der direkte Erregernachweis mittels PCR angestrebt werden (1). Der Nachweis Typ-spezifischer Polio-Antikörper mittels Neutralisationstest wird für spezielle Fragestellungen im nationalen Referenzzentrum für Enteroviren durchgeführt.

Anti-Influenzavirus A/B-IgA/IgG-Antikörper im Serum:
Wegen der Notwendigkeit zur Untersuchung von Akut- und Rekonvalenszenzseren ist der Antikörpernachweis zur Diagnose einer akuten Influenza nicht geeignet. Bei entsprechender Fragestellung sollte der direkte Erregernachweis mittels PCR angestrebt werden (1, 6).

Anti-Legionella pneumophila-IgG/IgM-Antikörper im Serum:
Wegen der Notwendigkeit zur Untersuchung von Akut- und Rekonvalenszenzseren ist der Antikörpernachweis zur Diagnose einer akuten Legionellose nicht geeignet. Bei entsprechender Fragestellung sollte der direkte Erregernachweis mittels PCR angestrebt werden. (2, 7).

Anti-Parainfluenzavirus-IgA/IgG/IgM-Antikörper im Serum:
Wegen der Notwendigkeit zur Testung von Akut- und Rekonvaleszenz-Seren und der problematischen Kreuzreaktivität mit andern Paramyxoviren ist der Antikörpernachweis zur Diagnose einer akuten Parainfluenzavirus-Infektion nicht geeignet. Bei entsprechender Fragestellung sollte der direkte Erregernachweis mittels PCR angestrebt werden (1).

Anti-CMV-IgG-Antikörper im Liquor und Liquor/Serum-Index:
Die Datenlage zur diagnostischen Wertigkeit des Liquor/Serum Index‘ bei Verdacht auf CMV-Meningitis/Enzephalitis ist unzureichend. Bei entsprechender Fragestellung sollte der direkte Erregernachweis mittels PCR angestrebt werden (1).

Anti-EBV-IgG-Antikörper im Liquor und Liquor/Serum-Index:
Die Datenlage zur diagnostischen Wertigkeit des Liquor/Serum Index‘ bei Verdacht auf EBV-Meningitis/Enzephalitis ist unzureichend. Bei entsprechender Fragestellung sollte der direkte Erregernachweis mittels PCR angestrebt werden (1).

Anti-Mumpsvirus-IgG-Antikörper im Liquor und Liquor/Serum-Index:
Die Datenlage zur diagnostischen Wertigkeit des Liquor/Serum Index‘ bei Verdacht auf Mumpsvirus-Meningitis/Enzephalitis ist unzureichend. Bei entsprechender Fragestellung sollte der direkte Erregernachweis mittels PCR angestrebt werden (1).

Literatur

1. Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie, Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie, Expertengremium Mikrobiologisch-Infektiologische Qualitätsstandards. 2017. Infektionsimmunologische Methoden Teil II. Urban & Fischer in Elsevier, München.

2. Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie, Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie, Expertengremium Mikrobiologisch-Infektiologische Qualitätsstandards. 2017. Infektionsimmunologische Methoden Teil I. Urban & Fischer in Elsevier, München.

3. Ständige Impfkommision am Robert Koch-Institut. 2005. Hinweise zu Impfungen für Patienten mit Immundefizienz. Epidemiologisches Bulletin Sonderdruck.

4. Robert Koch-Institut. 2017. Pertussis. RKI Ratgeber.

5. Robert Koch-Institut. 2010. Chlamydiosen (Teil 2): Erkrankungen durch Chlamydia psittaci, Chlamydia pneumoniae und Simkania negevensis. RKI-Ratgeber.

6. Robert Koch-Institut. 2018. Influenza (Teil 1): Erkrankungen durch saisonale Influenzaviren. RKI-Ratgeber.

7. Robert Koch-Institut. 2013. Legionellose. RKI-Ratgeber.


18.12.2017 - Influenza-PCR

Der Nachweis von Influenza A (H1N1) wird nicht mehr gesondert auf unseren Befunden aufgeführt. Bisher wurden, in Abhängigkeit vom eingesetzten PCR-Test, in einigen Befunden Ergebnisse für Influenza A und Influenza A (H1N1) getrennt berichtet.
In Zukunft werden beide Subtypen unter der gemeinsamen Speziesbezeichnung Influenza A zusammengefasst. Dadurch sollen die mit verschiedenen Testsystemen erhobenen Befunde vereinheitlicht und scheinbar widersprüchliche Befundkonstellationen (z. B. "Influenza A negativ, Influenza A(H1N1) positiv") vermieden werden.

18.12.2017 - PVL-PCR

S. aureus PVL-PCR: Der bisher ergänzend zum molekularen S. aureus-Direktnachweis angebotene PVL-PCR-Test wird in der Routinediagnostik nicht mehr durchgeführt.
Das Panton-Valentine Leukozidin (PVL) ist ein Poren-bildendes Toxin, welches mit bestimmten durch Staphylococcus aureus verursachten Krankheitsbildern assoziiert wird.
Das Toxin wird insbesondere bei CA-MRSA gefunden, kann jedoch auch bei MSSA nachgewiesen werden. Die Detektion des Toxins ist im Hinblick auf wissenschaftliche Fragestellungen von Interesse, es gibt jedoch derzeit keinen Hinweis darauf, dass der PVL-Nachweis für das klinische Management von Patienten mit S. aureus Infektionen relevant ist.
Sollten der PVL-Nachweis oder andere Formen dar (Patho-)Typisierung von S. aureus im Kontext von wissenschaftlichen Arbeiten erwünscht sein, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Kontakt: Prof. Dr. med. H. Rohde

18.12.2017 - Meningitis-Erreger

Molekularer Nachweis von Meningitis-Erregern:
Durch die Einführung geeigneter PCR-Tests kann der molekulare Nachweis typischer Meningitis-Erreger (N. meningitidis, S. pneumoniae, H. influenzae, L. monocytogenes, S. agalactiae, C. neoformans, HSV, VZV, Enteroviren) in Liquorproben jetzt in der Regel tagesgleich erfolgen. Voraussetzung ist die Anforderung als Notfalluntersuchung (cito) sowie der Eingang der Probe innerhalb der Kernarbeitszeit.

18.12.2017 - positive Blutkultur

Beschleunigte Erregeridentifizierung bei positiver Blutkultur:
Durch Einsatz von MALDI-TOF Direktidentifizierung und S. aureus/MRSA-PCR können wir bereits bei einem signifikanten Anteil positiver Blutkulturen zeitnahe Speziesidentifizierungen zur besseren Steuerung der Antibiotikatherapie bei Blutstrominfektionen zur Verfügung stellen.
Durch Ergänzung der vorgenannten Techniken um ein geeignetes PCR-Panel kann die Direktidentifizierung jetzt auch bei gramnegativen Erregern während der gesamten Kernarbeitszeit durchgeführt werden.