Besuchsregelung
Zum Schutz unserer Patient:innen sowie Mitarbeitenden und um eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern, sind Besuche im UKE derzeit nur eingeschränkt möglich.
Bitte weichen Sie auf Telefonate und Soziale Medien aus.
Ausnahmen gelten im Kinder-UKE, in der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie bei schwerkranken Patient:innen, die sich in einem sehr kritischen Zustand befinden.
Alle Besucher:innen und externe Dienstleister müssen bei Betreten des UKE einen negativen Testnachweis vorzeigen – unabhängig davon, ob geimpft oder genesen. Als Nachweis gilt ein PCR- oder Antigen-Schnelltest eines öffentlichen Testzentrums. Zum Beispiel finden Sie eine Corona-Teststation der Johanniter vor dem Hauptgebäude des UKE. Die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung darf höchstens 24 Stunden vor dem Betreten vorgenommen worden sein (PCR = 48 Stunden).
Prof. Dr. Johannes K.-M. Knobloch, Leiter der Krankenhaushygiene des UKE, gibt Hinweise zum Schutz vor einer Infektion mit dem Corona-Virus.