Im Rahmen des Modellstudiengangs Zahnmedizin iMED DENT sind universitäre Prüfungen sowie die drei zahnärztlichen Prüfungen gemäß der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO) abzulegen. Von den drei Zahnärztlichen Prüfungen (Erster, Zweiter und Dritter Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung) entfällt für Studierende der Erste Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung. Dieser wird durch gleichwertige hochschulinterne Prüfungen ersetzt.
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