Gutachten zur Klärung der Vaterschaft

Durchführung von gerichtlich angeordneten Ab­stammungsgutachten im Institut für Rechtsmedizin.

Ihr Auftrag
Sie als Familienrichter / Familienrichterin wollen ein Abstammungsgutachten in Auftrag geben und suchen ein kompetentes Institut.

Wir bieten Ihnen
sämtliche Methoden, die für die Durchführung von Abstammungsgutachten nötig sein können.

Dazu gehören neben den routinemäßig typisierten 15 - 18 autosomalen STR-Systemen weitere autosomale Markersysteme. Ferner können männliche Stammbäume über Y-chromosomale STR-Systeme, weibliche Stammbäume über die Sequenzierung der mitochondrialen DNA und komplexere Verwandtschaftsbeziehungen und Defizienzfälle durch die Untersuchung von einer Vielzahl von X-chromosomalen Markern bestimmt werden. Die Entwicklung dieser X-Marker stellt einen Schwerpunkt der Forschungsaktivitäten unseres Labors dar.

Unsere Erfahrung in Spezialfällen
Wir verfügen über langjährige Erfahrung mit der Gewinnung von DNA aus Gewebeproben:

  • Formalinfixiertes und in Paraffin eingebettetes Gewebe
  • "Spuren" wie Kleidungsstücke oder Gegenstände aus dem persönlichen Besitz (Rasierer, Zahnbürsten)
  • Knochen, Zähne (im Falle von Exhumierungen)

Die Kenntnisse auf diesem Gebiet dienen sowohl der Identifizierung von Toten als auch der Abstammungsbegutachtung in Defizienzfällen.

Unsere Organisiation
Die Probenentnahmen bei den beteiligten Personen werden nach Akteneingang unverzüglich durchgeführt, und die DNA-Typisierung und Gutachtenerstellung erfolgt innerhalb von zwei bis drei Wochen.
Wir verfügen über sehr gute Kontaktmöglichkeiten zu ausländischen universitären Einrichtungen, so dass Probenentnahmen in Fremdländern in der Regel kein Problem für uns darstellen.

Unser Qualitätsmanagement
Die Untersuchung und Begutachtung zu Fragen der Abstammung kann für die Betroffenen von existentieller Bedeutung sein und erfordert daher höchste Präzision und Sicherheit.
Die Qualität unserer Arbeit wird durch die regelmäßige erfolgreiche Teilnahme an den Ringversuchen der DGAB und der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin belegt.

Unser Team
Ihre Gutachter sind Prof. Dr. Benjamin Ondruschka, Direktor des Instituts für Rechtsmedizin und Dr. Christa Augustin, Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Abstammungsbegutachtung (DGAB).
Für die schnelle und kompetente praktische Durchführung der Untersuchung im Labor sorgen vier Medizinisch-Technische Assistentinnen, die alle bereits viele Jahre auf dem Gebiet der Abstammungs­begutachtung und der Untersuchung von biologischen Spurenmaterialien tätig sind.

Unser Labor ist bereits seit 2004 nach DIN ISO 17025 akkreditiert und wird seitdem durch jährlich stattfindende externe Audits überprüft.

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