Wichtige Informationen für die Vermittlung von Betroffenen von Gewalt- oder Sexualstraftaten

Bitte beachten Sie:

Für die Beweisführung vor Gericht ist die schnelle und sachgerechte Dokumentation der Verletzungsfolgen von allergrößter Bedeutung.

Das gilt nicht nur für ein Strafverfahren, in dem Sie die Polizei und die Staatsanwaltschaft bei den Ermittlungen unterstützen können. Auch die Zivilgerichte, vor denen Sie einen Schadensersatz- oder Schmerzensgeldanspruch gegen den Täter durchsetzen können, sind auf fachkundig gesicherte Beweise angewiesen. Gleiches gilt für Familiengerichte in einem Scheidungsverfahren.

Die Rechtsmedizinische Untersuchungsstelle für Betroffene von Gewalt bietet dazu kostenlose Hilfe an. Besonders sachkundige Ärzte und Ärztinnen erstellen dort über Verletzungen ein Gutachten, das die Betroffenen vor Gericht als Beweismittel vorlegen können.

Die Ärzte der Untersuchungsstelle unterliegen wie ein Hausarzt der Schweigepflicht, auch gegenüber der Polizei und der Staatsanwaltschaft. Der Patient selbst kann entscheiden, ob und wie er das Gutachten der Untersuchungsstelle verwenden will.

Wir bitten um telefonische Rücksprache.

Kreis Pinneberg:

Nach Terminvereinbarung ist eine Untersuchung in den beiden regionalen rechtsmedizinischen Untersuchungsstellen im Kreis Pinneberg (Elmshorn, Pinneberg) möglich. Weitere Informationen regionale Untersuchungsstelle Pinneberg zum Download Flyer

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