Studienortwechsel nach Hamburg im Zweiten Abschnitt der Studiengänge Medizin und Zahnmedizin
Sie haben zwei Möglichkeiten, um nach dem Ersten Abschnitt der ärztlichen Prüfung bzw. dem Ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung an die Medizinische Fakultät Hamburg zu wechseln:
- Studienplatztausch Medizin und Zahnmedizin
Nähere Informationen zum Tausch der Studienplätze von Personen im gleichen Studiengang an verschiedenen Hochschulen finden Sie auf den Seiten des CampusCenters .
- Direktbewerbung für den zweiten Studienabschnitt
Konkrete Hinweise zur Bewerbung für den zweiten Abschnitt der Studiengänge Medizin und Zahnmedizin entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Informationsmerkblatt zur Studienorganisation des CampusCenters.
Für ein konkretes höheres klinische Semester ist eine Bewerbung aufgrund der starken Ausdifferenzierung der medizinischen Fakultäten nicht möglich. Das bedeutet, dass Sie sich ebenfalls formal nur für das erste klinische Semester bewerben können. Wenn Sie bereits Leistungsnachweise für den klinischen Studienabschnitt an einer anderen Universität erworben haben, können in der Regel Studienleistungen anerkannt werden. Sie sollten jedoch bei einem Studienortswechsel mit einer Verlängerung Ihrer Studienzeit rechnen; ein Studium in Regelstudienzeit ist bei einem Wechsel nach dem ersten klinischen Semester nur in Ausnahmefällen möglich und kann von der Medizinischen Fakultät der Universität Hamburg nicht garantiert werden. Für die Bestätigung der Äquivalenz von Leistungsnachweisen wenden Sie sich nach Ihrer Immatrikulation an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Prodekanats für Lehre.