Herzlich willkommen zur Hautgesundheit im Beruf-Studie

Die Teilnahmeinformation können Sie hier noch einmal einsehen:

Teilnahmeinformation HiB-S

Hintergrund dieser Studie

Hände

Hautgesundheit im Beruf - Studie

Evaluation des Hautverfahrens und der Individualprävention im
BK 5101-Verfahren

Im Rahmen der BK-Rechtsänderung, die zum 01.01.2021 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber unter anderem einen Schwerpunkt auf die Stärkung der Individualprävention gelegt und die Unfallversicherungsträger verpflichtet, ihre Maßnahmen zur Individualprävention zu evaluieren und gegebenenfalls zu optimieren. Das bei der BGW seit vielen Jahre etablierte Hautverfahren und die in dessen Rahmen angeboten Maßnahmen zur Individualprävention sollen vor diesem Hintergrund unter Berücksichtigung der vollständigen Prozesskette auf Wirksamkeit und Nachhaltigkeit evaluiert werden.

Folgende Forschungsfragen sollen beantwortet werden:

  • Werden die angestrebten Ziele des Hautverfahrens bzgl. Wissenserweiterung, Handlungskompetenz und Verbleib im Beruf erreicht?
  • Wie verändern sich Hautbefunde und Lebensqualität im Verlauf des Hautverfahrens in Abhängigkeit von der Teilnahme an unterschiedlichen Maßnahmen?
  • Inwieweit nehmen Versicherte die angebotenen Maßnahmen im Hautverfahren in Anspruch? Welche Gründe gibt es für eine Nichtinanspruchname?
  • Wie zufrieden sind die Versicherten mit dem Hautverfahren?

Versicherte der BGW, von denen eine BK-Verdachtsmeldung im Sinne der BK 5101 vorliegt und die in das Hautverfahren der BGW eingeschlossen werden, sollen im Rahmen der Studie zu ihren Erfahrungen mit dem Hautverfahren und den verschiedenen Maßnahmen der Individualprävention befragt werden, z.B.:

  • Welche Maßnahmen wurden Ihnen zu welchem Zeitpunkt angeboten?
  • Haben Sie diese wahrgenommen? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
  • Können Sie Ihre berufliche Tätigkeit weiter ausführen?

Erwarteter praktischer Nutzen: Die Evaluation des Hautverfahrens sowie der Individualprävention soll der Optimierung der Versorgung von BGW-Versicherten mit berufsbedingten Hauterkrankungen dienen. Auf diese Weise wird die Versorgungsqualität bei einer der häufigsten beruflichen Erkrankung nach der BK-Rechtsreform evaluiert.