BAföG und Wohngeld

BAföG

Du willst studieren – aber fragst dich, wie du das finanzieren sollst?

Genau dafür gibt’s BAföG!

BAföG steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz – klingt kompliziert, ist aber im Grunde staatliche Unterstützung für dein Studium.
Das Ziel: Niemand soll wegen Geldmangel auf seine beruflichen Träume verzichten müssen.

So funktioniert’s:

  • Du bekommst monatlich Geld vom Staat, um dein Studium zu finanzieren.
  • Die Hälfte davon ist ein Geschenk (Zuschuss) – du musst sie nicht zurückzahlen.
  • Die andere Hälfte ist ein zinsloses Darlehen, das du später in kleinen Raten zurückzahlst.

BAföG richtet sich nach deiner persönlichen und familiären Situation – also danach, was du oder deine Eltern verdienen und besitzen.

Ich bekomme BAföG im mittleren Bereich – es deckt zwar nur die Hälfte meiner Miete, aber zusammen mit meinem Job auf der Intensivstation lässt sich mein Studium gut finanzieren.

Vorraussetzungen - Kannst du BAföG bekommen?

Bevor du den Antrag stellst, sollten ein paar Fragen geklärt sein:

  • Ist dein Studium förderungsfähig?
    (z. B. bestimmte Unis oder Fachschulen)
  • Erfüllst du die persönlichen Voraussetzungen?
    (z. B. Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus, Erst- oder Zweittudium)
  • Kannst du deinen Lebensunterhalt nicht selbst finanzieren?
    (Das wird anhand deines und deiner Elterns Einkommens geprüft.)

Wenn alle Punkte passen, kannst du BAföG beantragen – und bekommst eine Förderung, die zu deiner Situation passt.

BAföG wird nur für das erste Studium gezahlt. Wenn du bereits ein Studium abgeschlossen hast, gilt dein aktuelles Studium als Zweitstudium, und du bekommst in der Regel kein BAföG mehr. Der Grund: BAföG soll Studierenden helfen, die sonst keine andere Finanzierungsmöglichkeit für ihr erstes Studium hätten.

Ich bekomme kein Bafög, weil es bei mir ein Zweitstudium ist.

Wer darf BAföG beantragen?

BAföG-berechtigt sind:

  • Deutsche Staatsangehörige
  • EU-Bürger:innen
  • Menschen mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht in Deutschland
    (z. B. Niederlassungserlaubnis, Daueraufenthalt-EU)
  • Geflüchtete, wenn sie:
    • als Asylberechtigte oder Flüchtlinge nach der Genfer Konvention anerkannt sind
    • subsidiären Schutz genießen
    • geduldet sind und sich mindestens 15 Monate rechtmäßig oder geduldet in Deutschland aufhalten

Kein BAföG (noch nicht):

  • Geduldete Geflüchtete vor Ablauf der 15 Monate
  • Asylbewerber:innen, deren Verfahren noch läuft

Wohngeld

Du studierst und brauchst Hilfe bei der Miete – vor allem, wenn du kein BAföG bekommst? Dann könnte Wohngeld interessant für dich sein.

Was ist Wohngeld?

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu deiner Miete. Du musst das Geld nicht zurückzahlen. Es soll Studierenden mit geringem Einkommen ein bezahlbares Wohnen ermöglichen.

Wie funktioniert’s?

  • Monatlicher Zuschuss zur Miete
  • Höhe abhängig von Miete, Einkommen und Personen in der Wohnung

Wer kann Wohngeld bekommen?

  • Du bekommst kein BAföG, z. B. weil:
    • du keinen Anspruch hast (Alter, Fachrichtungswechsel, Studiendauer)
    • du nicht förderungsfähig bist (Zweitstudium, bestimmte Schulen)
    • dein BAföG-Antrag abgelehnt wurde
  • Du zahlst Miete allein oder in einer WG
  • Du hast ein geringes, regelmäßiges Einkommen
  • Du bist Deutscher, EU-Bürgerin oder hast dauerhaftes Aufenthaltsrecht

Wer bekommt kein Wohngeld?

  • Studierende, die BAföG erhalten, da dies bereits Wohnkosten abdeckt

Wie beantragen?

  • Zuständig: Wohngeldamt deiner Stadt/deines Landkreises
  • Benötigt: Mietvertrag, Einkommensnachweise, ggf. Immatrikulationsbescheinigung
  • Tipp: Online-Wohngeldrechner prüfen, ob ein Antrag lohnt

Kurz gesagt:

Wohngeld unterstützt Studierende ohne BAföG bei den Mietkosten – ohne Rückzahlungspflicht. Antrag beim örtlichen Wohngeldamt.

Weitere Finanzierungsmöglichkeiten