Voraussetzungen

Gefördert werden junge Menschen unter 25 Jahren, in besonderen Fällen auch unter 35Jahren, aus dem Hamburger Raum, die Unterstützung bei der Durchführung oder dem Abschluss einer beruflichen oder wissenschaftlichen Ausbildung oder Fortbildung im Bereich Gesundheitswesen benötigen. Die Förderung von Personen, die nicht zu diesem Kreis gehören, ist in Ausnahmefällen möglich, sofern sie der Satzung entsprechen.

Es soll insbesondere der soziale Gedanke bei der Auswahl förderungswürdiger Menschen zum Ausdruck kommen.

Grundlegende Voraussetzung für das Stellen eines Antrags auf eine Förderung ist, dass Antragstellende keinen Anspruch auf staatliche finanzielle Hilfen für Auszubildende (z. B.Wohngeld, Berufsausbildungsbeihilfe – ausgenommen ist hier das Kindergeld) haben und darauf auch keinen Antrag stellen wollen. Dies ist im Antrag auf die Förderung schriftlichzu versichern.

Weitere grundlegende Voraussetzung ist ein auf das Kalenderjahr bezogenes, durchschnittliches monatliches Einkommen, das maximal der jeweils aktuellen Ausbildungsvergütung der Pflegeauszubildenden im 3. Ausbildungsjahr gemäß Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes – Allgemeiner Teil und Besonderer Teil Pflege(TVAöD-Pflege) entspricht.

Stipendium & Förderungen

Es sind einmalige und monatliche Förderungen und Stipendien während der Ausbildung, des dualen Studiums oder während der Fortbildungsmaßnahme möglich.

Wichtig: Die Förderungen erfolgen unabhängig vom Ausbildungsträger oder Arbeitgeber! Alle Personen, die die Fördervoraussetzungen erfüllen, können sich um ein Stipendium bewerben.

Förderung eines Auslandsaufenthalts

Die Wäger-Stiftung fördert 5 Auslandseinsätze von förderbedürftigen Auszubildenden/dualen Studierenden pro Jahr, sofern von der Ausbildungsleitung/Schulleitung ein positives Votum für ein Auslandspraktikum vorliegt.

Teilnehmergruppe:
Auszubildende, die keine anderweitige Förderung erhalten (z.B. über Erasmus oder Hochschulen), sog. „Free mover“ sowie sozial / finanziell förderbedürftig sind (Stiftungszweck). Außerdem ist im Verlauf ein positives Votum der Schul-/Ausbildungsleitung erforderlich.

Fördersumme:
Gefördert werden Auslandseinsätze während einer Ausbildung oder dualen Studiums im Gesundheitswesen von mind. 3 bis max. 4 Wochen Umfang. (Sollten Sie länger ins Ausland reisen, ist dies möglich, aber es erfolgt keine weitere Förderung.)
Die Förderung erfolgt mit einer pauschalen Summe, bestehend aus Reisekosten von 500€ und einer Tagesförderung in Höhe von 50€/Tag für 21-30 Tage (d.h. max. 2000€ für 30 Tage).

Nach Beendigung der Reise muss innerhalb von 4 Wochen als Nachweis ein schriftlicher Bericht des Teilnehmenden an die Wäger-Stiftung erfolgen.