Projektbeschreibung
Am 1. April 2024 ist das Cannabisgesetz (CanG) in Kraft getreten, das sich u.a. aus dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) und dem Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) zusammensetzt. Das KCanG verbietet den Handel mit Cannabis, erlaubt aber den legalen Bezug von Cannabis durch privaten Eigenanbau oder die Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung sowie den Besitz von bis zu 50 Gramm Cannabis (in privaten Räumen). Die Begleitevaluation der gesellschaftlichen Auswirkungen ist in § 43 des KCanG geregelt und soll bis zum 1. April 2028 abgeschlossen werden.
Das Forschungsprojekt untersucht die Auswirkungen auf drei Zielbereiche: 1. den Kinder- und Jugendschutz, 2. den allgemeinen Gesundheitsschutz und 3. die cannabisbezogene Kriminalität.
Die Evaluation erfolgt in vier Arbeitspaketen (AP):
- In AP1 werden unterschiedliche Sekundärdaten zusammengeführt, wobei zwischen Befragungs- (z.B. Epidemiologischer Suchtsurvey) und Routinedaten (z.B. Krankenhausstatistik) unterschieden werden kann. Diese liegen entweder in aggregierter Form oder auf Individualebene vor.
- In AP2 werden durch qualitative Interviews und quantitative Befragungen sowie durch ein Marktmonitoring verschiedene Primärdaten erhoben.
- In AP3 werden die Daten aus AP1 und AP2 hinsichtlich definierter Teilziele ausgewertet, die sich aus den drei übergeordneten Zielsetzungen ergeben. Zur Prüfung der oben genannten Fragestellungen werden Indikatoren wie z.B. Konsumprävalenz, THC-Gehalt oder Bezugsquellen herangezogen.
- AP4 umfasst eine Synthese aller zur Verfügung stehenden Ergebnisse, die auch jene anderer Forschungsprojekte einschließt. Die vorgesehene Dissemination erfolgt in Form von zwei Zwischenberichten (Oktober 2025, April 2026), einem Abschlussbericht sowie durch wissenschaftliche Publikationen und Vorträge und eine eigene Fachtagung im Jahr 2027.
Fachbeirat
Ein zu Beginn des Projekts gegründeter Fachbeirat aus Interessensvertretungen der Wissenschaft, medizinischer und psychosozialer Versorgung, Justiz und Strafverfolgung, Konsument:innen sowie der beteiligten Bundesministerien (inkl. nachgeordneter Behörden) wird das Projekt kritisch begleiten.
Der Fachbeirat setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
- Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen
- Ärztekammer Westfalen-Lippe
- Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin
- Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V.
- Bundesrechtsanwaltskammer
- Bund Deutscher Kriminalbeamter
- Deutscher Richterbund
- Bundesministerium des Innern und für Heimat
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Bundesministerium für Digitales und Verkehr
- Bundesministerium für Gesundheit
- Bundesministerium der Finanzen
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
- Arbeitsstab des Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
- Deutscher Städtetag
- Bundesanstalt für Straßenwesen
- Robert Koch-Institut
- Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit
- Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (HH)
- Deutscher Hanfverband
Das Forschungsprojekt EKOCAN wird vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gefördert (Förderrichtlinie „Begleitende wissenschaftliche Evaluation des Konsumcannabisgesetzes (KCanG)").