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Gutachter / -innen

Zur Einhaltung der Datengüte werden je Projekt in der Regel drei Gutachter/-innen eingesetzt.

Die Gutachter/-innen verfügen über ein Fachstudium, und einschlägige Berufserfahrung. Sie erhalten eine Schulung über Qualitätssicherung in Prävention, Gesundheitsförderung und die Nutzung strukturierter Qualitätsbegutachtung mit QIP. Die Gutachter/ -innen verpflichten sich außerdem zur Einhaltung strenger berufsethischer Richtlinien.

 

Fachliche Qualifikationen

Gutachter/-innen verfügen über einen Fachhochschul- oder Hochschulabschluss in Gesundheitsfächern (insbesondere Medizin, Psychologie, Gesundheitswissenschaften, Krankenversicherungswesen, Sport- und Bewegungswissenschaft, Public Health u.ä.). Weitere Fächer kommen in Betracht, wenn zusätzlich ein Kenntnisschwerpunkt im Gesundheitswesen nachgewiesen ist (z.B. Pädagogik, Lehramt, Soziologie, Verwaltungswissenschaft usw.).

Für andere Ausbildungsgänge (z.B. Diätassistenz, Physiotherapie) kann bei Vorliegen einschlägiger Fort- und Weiterbildung sowie besonders nachgewiesener Expertise ebenfalls Gutachterstatus beantragt werden.

 

Berufserfahrung

Gutachter/-innen verfügen über ein gutes, erfahrungsgestütztes Urteilsvermögen zur Anwendung von Konzepten und Methoden der Prävention und Gesundheitsförderung. Diese Urteilskraft beruht auf professionellen Erfahrungen aus mindestens einem Jahr Berufstätigkeit in einschlägigen Praxisfeldern. Hierzu zählen z. B. Aufgaben der Programmentwicklung und der Durchführung von Maßnahmen, der Koordination und Organisation im Gesundheitswesen, der Aus-, Fort- und Weiterbildung, Qualitätsentwicklung und Evaluation für Prävention und Gesundheitsförderung.

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