Aktuelle Informationen zur COVID-19 Pandemie

Aufgrund der CoVID19-Pandemie erleben wir momentan besonders viele Anfragen von unseren onkologischen Patienten. Kann ich meine Therapie fortsetzen? Soll ich überhaupt noch aus dem Haus gehen? Ist mein Heilungsweg gefährdet? Wir möchten Sie beruhigen – unsere Netzwerkpartner und wir im UKE sind gemeinsam weiterhin gut gerüstet, um Ihre Therapie zu ermöglichen.

Das UCCH Netzwerk besteht aus knapp 20 Praxen und über 20 Kliniken in der Metropolregion Hamburg – ein starkes Netzwerk, welches seit über 10 Jahren als onkologisches Spitzenzentrum von der Deutschen Krebshilfe ausgezeichnet ist. Wir stehen in unserer täglichen Arbeit im engsten Austausch mit allen Kollegen – wir möchten Ihnen deshalb versichern: Grundsätzlich können Ihre Krebstherapien wahrgenommen werden.

In allen Kliniken und Praxen sind Vorkehrungen zur Risikominimierung getroffen worden. Die Fachgesellschaften tauschen sich laufend aus und passen Empfehlungen zur Krebsbehandlung an. Diese werden von uns im UCCH Netzwerk kommuniziert – Ihr Arzt / Ihre Ärztin wird Sie darüber informieren.

Sie selbst können viel tun, um die Ausbreitung des Virus zu vermeiden und sich selbst vor einer Infektion zu schützen. Bitte beachten Sie die Hygieneregeln (s. infektionsschutz.de):

  • Waschen Sie Ihre Hände regelmäßig und gründlich.
  • Vermeiden Sie direkte Kontakte mit Mitmenschen so gut wie möglich, halten Sie 2 Meter Abstand von Ihren Mitmenschen.
  • Begeben Sie sich in eine freiwillige Isolation und halten Sie sich fern von Menschenansammlungen.
  • Halten Sie beim Husten oder Niesen mindestens zwei Meter Abstand von anderen Personen und drehen Sie sich weg.
  • Niesen oder husten Sie am besten in ein Einwegtaschentuch. Verwenden Sie dies nur einmal und entsorgen es anschließend in einem Mülleimer mit Deckel.
  • Ist kein Taschentuch griffbereit, sollten Sie sich beim Husten und Niesen die Armbeuge vor Mund und Nase halten und ebenfalls sich dabei von anderen Personen abwenden.
  • Und immer gilt: Nach dem Naseputzen, Niesen oder Husten gründlich die Hände waschen!

Achtung:
Wenn bei Ihnen Krankheitszeichen wie Husten, Schnupfen oder Fieber auftreten sollten und Sie befürchten, sich mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19-Erkrankung) angesteckt zu haben: Melden Sie sich bei Ihrem betreuenden Onkologen/ Ihrer betreuenden Onkologin unbedingt vorher telefonisch, bevor Sie in die Praxis oder Klinik kommen.

Wir möchten Sie auch bitten, die aktuellen Regelungen für Begleitpersonen in den jeweiligen Praxen oder Kliniken zu beachten. Diese sind meist online auf den Homepages zu finden. Grundsätzlich sollten Begleitungen auf ein notwendiges Minimum reduziert werden.

Falls Sie noch weitergehende Fragen haben, möchten wir Ihnen folgende Links zur Verfügung stellen:

COVID-19 Empfehlungen für Patient:innen in der Onkologie

Allgemeine Informationen und aktuelle Besucherregelung des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf zum Corona-Virus

Informationen der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie e.V. (DGHO)

Informationen des Nationalen Centrums für Tumorerkrankungen Heidelberg (NCT)

Informationen des Krebsinformationsdienstes des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ)

Grundlegende Informationen des Robert-Koch-Instituts (RKI)

Wir wünschen Ihnen alles Gute!

Informationen zu COVID-19 Impfungen

In der neuen Impfverordnung vom 8. Februar 2021 wurden verschiedene Punkte im Hinblick auf die Berücksichtigung von Krebserkrankungen geändert Fragen und Antworten zur Coronavirus-Impfverordnung - Bundesgesundheitsministerium

Patient:innen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen, unabhängig vom Alter, haben Anspruch auf eine Impfung in der zweiten Impfwelle. Das gilt auch für Krebsbetroffene bis zu fünf Jahre nach Erkrankung. Selbst wenn die Krebserkrankung länger als fünf Jahre zurückliegt, ist eine bevorzugte Impfung in der dritten Impfwelle möglich. Darüber hinaus haben auch bis zu zwei Angehörige von pflegebedürftigen Krebsbetroffenen, die sich nicht in einer Einrichtung befinden, einen Impfanspruch.

Voraussetzung für eine Impfpriorisierung ist die Vorlage eines ärztlichen Attests. Dieses sollte nach einer individuellen Beratung mit den behandelnden Ärzt:innen erstellt werden. Bitte fragen Sie Ihre behandelnden Ärzt:innen danach. Diese können Ihnen auch eine Einschätzung im Zusammenhang mit der Impfung und Ihrer individuellen Krebserkrankung geben. Allerdings hängt die individuelle Empfehlung zur Impfung auch von der jeweilig stattfindenden Therapie ab und bedarf daher einer persönlichen Beratung durch den behandelnden Krebsspezialisten.

Die Impfung erhalten Sie grundsätzlich in den für Ihren Wohnort zuständigen Impfzentren bzw. in Ihren (Facharzt)-Praxen. Derzeit können im UKE stationäre Patient:innen geimpft werden, dies hängt von der ärztlichen Entscheidung ab.

Information zur COVID-19 Schutzimpfung

Informationen für Angehörige

Liebe Angehörige, gerne können Sie die Patient:innen nach Vorlage eines tagesaktuellen COVID-Schnelltests begleiten. Im Johanniter-Zelt direkt am Eingang des UKE-Geländes können Sie diesen kostenlos durchführen lassen.

Link zur Johanniter-Teststation am UKE