Vor knapp drei Jahren, im Oktober 2020 war es nach vielen Debatten soweit: Menschen, die unter Tinnitus oder Angststörungen litten, konnten sich zwei Gesundheitsapps auf Rezept verschreiben lassen. Es waren die ersten beiden digitalen Gesundheitsanwendungen, kurz DIGA, die auf den Markt kamen. Ihr Anspruch: Erkrankte beim Erkennen und der Behandlung von Krankheiten zu unterstützen. Sie sollen, so die Idee, auf dem Weg zu einer selbstbestimmten gesundheitsförderlichen Lebensführung helfen.
Seit dem offiziellen Start der DiGA-Versorgung wächst die Liste der erstattungsfähigen digitalen Anwendungen kontinuierlich. Es gibt digitale Gesundheitsanwendungen für Menschen, die an Depressionen, Schlafstörungen, chronischen Schmerzen, Angststörungen, Panikattacken, Essstörungen, Diabetes, Adipositas, Reizdarm, Erektionsstörungen oder Fatigue leiden, deren Knie, Rücken oder Gelenke stark schmerzen, die an Multipler Sklerose, Brustkrebs oder Endometriose erkrankt sind – und auch für Menschen, die mit dem Rauchen und dem Alkoholtrinken aufhören wollen.
Doch was leisten diese Apps auf Rezept? Worin unterscheiden sie sich von den Apps, die Blutdruck messen, an Bewegungszeiten erinnern, Essgewohnheiten notieren? Wer prüft die Zulassung von DIGA? Wie werden sie geprüft? Was bezahlen die Kassen? Antworten auf diese und Ihre Fragen gibt Ihnen Prof. Dr. Frank Ückert, Direktor des UKE-Instituts für Angewandte Medizininformatik.
Dozent der Veranstaltung
Direktor des UKE-Instituts für Angewandte Medizininformatik
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
Medizinische Fakultät - Campus Lehre
Gebäude N55, Hörsaal Ian K. Karan
Martinistraße 52
20246 Hamburg