Beauftragter für die Weiterbildung: Prof. Dr. med. Christian Zöllner

 

 

Professor Dr. med. Alwin E. Goetz besitzt die volle Weiterbildungsberechtigung über fünf Jahre, so dass die gesamte Facharztausbildung einschließlich der intrakraniellen und thoraxchirurgischen Eingriffe an der Klinik und Poliklinik für Anästhesiologie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf absolviert werden kann. Darüber hinaus besteht an unserer Klinik die Möglichkeit, die Fakultativen Weiterbildungen "Spezielle Anästhesiologische Intensivmedizin" und "Spezielle Schmerztherapie" zu absolvieren.

 

 

1.     Ziel des Weiterbildungscurriculums

Den Kolleginnen und Kollegen in der Weiterbildung zum Facharzt Anästhesiologie soll in der Klinik und Poliklinik für Anästhesiologie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf eine strukturierte Ausbildung geboten werden. Die Voraussetzung zur Fachärztin/ zum Facharzt für Anästhesiologie soll nach 5 bis 6 Jahren in Vollzeittätigkeit erreicht sein.

 

 

2.     Struktur der Weiterbildung

Die Weiterbildung für Mitarbeiter der Klinik und Poliklinik für Anästhesiologie gliedert sich in fünf Abschnitte: EINARBEITUNG, BASIS, FORTGESCHRITTEN, INTENSIV, FORTGESCHRITTEN+. Die Teilnahme der Mitarbeiter an den Zwischen-, Ruf- und Schichtdiensten ist mit den Ausbildungsabschnitten verknüpft. Die Einteilung in die Dienstgruppen ist an den Ausbildungsstand gekoppelt (Abbildung 1).

 

 

 

 

Abbildung 1: Schematischer Zeitablauf der Weiterbildung

 

 

3.     Inhalt der Weiterbildung

Die Ausbildung in der Klinik und Poliklinik für Anästhesiologie soll einen kontinuierlichen Lernprozess vom Studierenden bis zur Fachärztin oder bis zum Facharzt für Anästhesiologie widerspiegeln. „Insellösungen“ in der Ausbildung sollen vermieden werden. In der Klinik und Poliklinik für Anästhesiologie wurden hierzu über 100 praktische Fertigkeiten (sog. Skills) definiert, die bis zum Erlangen der Fachärztin oder des Facharztes für Anästhesiologie erlernt werden müssen. Allen Skills wurden in einem zweiten Schritt die für die jeweiligen Ausbildungsabschnitte (Studierende im Regelstudium bis zur Ärztin/ Arzt im fünften Weiterbildungsjahr) zu fordernden Kompetenz-Niveaus (Skill-Levels, Tabelle 1) zugeordnet. Die Inhalte der Weiterbildung für die einzelnen Abschnitte sind so in Form eines Anforderungskatalogs festgelegt (Anhang 1).

 

Tabelle 1. Kompetenz-Ebenen.

Ebene 1: nur Theorie

            Prinzip, Indikation, Kontraindikation, Durchführung, Komplikationen

Ebene 2: gesehen haben, demonstriert bekommen

            Theoretisches Wissen über die Fertigkeit und die Fertigkeiten wurde demonstriert

Ebene 3: angewendet und durchgeführt

            Theoretisches Wissen und unter Aufsicht mindestens einige Male durchgeführt

Ebene 4: Routine

            Theoretisches Wissen und Erfahrung in der Anwendung und Durchführung

Ebene 5: Ausbildung

            Theoretisches Wissen und Erfahrung in der Anwendung, Durchführung und Fähig-         keit zur Ausbildung von Kollegen und Studenten

 

 

4.     Rotation

Während der Ausbildungsabschnitte BASIS und FORTGESCHRITTEN rotieren die Assistentinnen und Assistenten durch die verschiedenen Teams der Klinik und Poliklinik für Anästhesiologie (Abbildung 2). Die Inhalte der Weiterbildung orientieren sich hierbei zum einen an den allgemeinen Ausbildungszielen und zum andern an den fachgebietsspezifischen Besonderheiten der Teams (Anhang 2). Zu Beginn einer Rotation findet ein Gespräch zwischen der Teamleitung und der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter statt. Als Grundlage für diese Gespräche dienen die Weiterbildungsprotokolle der einzelnen Teams (siehe Logbuch). Gemeinsam wird der Weiterbildungsabschnitt geplant. Nach Beendigung der Rotation wird gemeinsam von der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter mit der Teamleiterin oder dem Teamleiter der Ausbildungsfortschritt protokolliert. Das entsprechende Weiterbildungsprotokoll verbleibt im Logbuch.

Abbildung 2: Rotation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während der Ausbildungsabschnitte BASIS, FORTGESCHRITTEN, INTENSIV und FORTGESCHRITTEN+.

 

EINARBEITUNG

Zu Beginn der Tätigkeit in der Klinik und Poliklinik für Anästhesiologie sind die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für 2 Monate einem Bereich zugeteilt. In dieser Zeit werden die Grundfertigkeiten erlernt. Die Teamleiterin oder der Teamleiter dient als Tutorin oder Tutor und ist für die Einhaltung der Einarbeitung/ Einweisung verantwortlich. Am Ende der Einarbeitung findet ein Mitarbeitergespräch mit der Teamleiterin oder der Teamleiter statt. Dieses Gespräch wird protokolliert und ist Bestandteil des Logbuchs.

 

Mit neuen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern, die bereits einen Teil ihrer Weiterbildung in einem anderen Krankenhaus absolviert haben, wird zu Beginn ihrer Tätigkeit ebenfalls ein Weiterbildungsgespräch anhand der Checklisten geführt und die weiteren Ausbildungsziele und –stationen geplant.

 

 

BASIS

Nach der Einarbeitung wird in den ersten zwei Jahren der Weiterbildung der Abschnitt „BASIS“ durchlaufen. In dieser Zeit findet eine strukturierte Rotation statt. Nach Ablauf der ersten Monate kann die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter als 4. Dienst im Zwischen- und Rufdienst eingesetzt werden. Zu Beginn der Ausbildung, nach einem und nach zwei Jahren werden Weiterbildungsgespräche geführt. Im Gespräch nach Ende des 2. Jahres wird die Planung für den Abschnitt „FORTGESCHRITTEN“ abgestimmt, dabei soll insbesondere der Wunsch und die Eignung des Mitarbeiters für die Bereiche NEF und THG besprochen werden.

 

Einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben die Möglichkeit, bereits im Ausbildungsabschnitt BASIS in den Bereich der Schmerztherapie zu rotieren (Abbildung 3) und so den Grundstein zur Erlangung der Speziellen Schmerztherapie zu erhalten.

 

 

Abbildung 3: Rotation inklusive der Schmerztherapie.

 

 

 

 

FORTGESCHRITTEN

Im 3. und 4. Jahr der Weiterbildung wird der Abschnitt „FORTGESCHRITTEN“ durchlaufen. In dieser Zeit findet eine zweite strukturierte Rotation statt. Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter wird als 3. und bei besonderer Eignung als 2. Dienst im Zwischen- und Rufdienst eingesetzt. Einzelne Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter können in das Team „THG“ (Abbildung 4), in die spezielle anästhesiologische Schmerztherapie oder auf die Intensivstation rotieren. Ziel sollte in diesem Abschnitt sein, die Anforderungen für die Facharztprüfung im Bereich Anästhesiologie zu erfüllen.

 

 

 

Abbildung 4: Rotation Thorax-Herz und Gefäßchirurgie (THG).

 

 

Im Modul FORTGESCHRITTEN werden die fachübergreifenden Weiterbildungsinhalte vertieft. Schwerpunkt der Ausbildung bilden die fachspezifischen Ausbildungsinhalte in den einzelnen Teams.

 

 

INTENSIV

In der Regel wird im 5. Weiterbildungsjahr der Abschnitt „INTENSIV“ durchlaufen. Für einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gibt es jedoch auch die Möglichkeit zu Beginn des Abschnitts „FORTGESCHRITTEN“ für 1 Jahr den Abschnitt „INTENSIV“ zu absolvieren. Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter wird im Schichtdienst im Bereich der Klinik für Intensivmedizin eingesetzt. Im Abschnitt INTENSIV werden die intensivmedizinischen Weiterbildungsinhalte vermittelt.

 

 

FORTGESCHRITTEN+

Ab dem 6. Weiterbildungsjahr wird der Abschnitt „FORTGESCHRITTEN+“ durchlaufen. Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter wird als 2. Dienst im Zwischen- und Schichtdienst eingesetzt. Die Rotation erfolgt gezielt in Bereiche, in denen die noch fehlenden Voraussetzungen für die Facharztprüfung vermittelt werden. Hierzu werden am Ende des 5. Jahres im Weiterbildungsgespräch gezielt die noch fehlenden Voraussetzungen für die Facharztprüfung besprochen und der Einsatz im Abschnitt „FORTGESCHRITTEN+“ geplant.

 

 

5.     Dokumentation der Weiterbildung

Die Dokumentation der Weiterbildung erfolgt nach den Vorgaben der Ärztekammer Hamburg anhand eines Logbuchs. In diesem Heft werden alle Protokolle der Weiterbildungsgespräche, die Weiterbildungsprotokolle und die Nachweise der Weiterbildungsveranstaltungen gesammelt. Zusätzlich werden die Daten der Narkose (Malena)-Protokolle abgelegt.

 

Das Logbuch ist von der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter in der Weiterbildung zu führen. Der Fortschritt der Weiterbildung wird jeweils gemeinsam während der Weiterbildungsgespräche protokolliert.

 

 

6.     Weiterbildungsgespräche

Mindestens einmal pro Jahr wird mit jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter in der Weiterbildung ein Gespräch nach Vorgabe der Ärztekammer Hamburg geführt. Zusätzlich werden ab dem 2. Weiterbildungsjahr bei jedem Gespräch die bis zu diesem Zeitpunkt dokumentierten Anästhesien gemeinsam besprochen. Ziel der Gespräche ist es einerseits den Ausbildungsstand zu dokumentieren und andererseits Defizite in der Ausbildung rechtzeitig zu erkennen und diese gezielt zu beheben. Die Ausbildungsziele für den folgenden Abschnitt werden erörtert und mit der entsprechenden Teamleiterin oder dem Teamleiter abgestimmt.

 

Vor jedem Weiterbildungsgespräch führt die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter eine Selbsteinschätzung der eigenen Kompetenzniveaus für die praktischen Fertigkeiten anhand der „Checklisten Weiterbildungsgespräch Selbsteinschätzung“ durch (siehe Anhang). Die Teamleiterin oder Teamleiter, der die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter aus dem jeweiligen Jahr beurteilen kann, führt ebenfalls eine Beurteilung der praktischen Fertigkeiten anhand der „Checkliste Weiterbildungsgespräch Einschätzung durch Teamleiter“ durch. Differenzen zwischen der Selbst- und Fremdeinschätzung können im Weiterbildungsgespräch angesprochen werden.

 

 

7.     Fortbildungsveranstaltungen

Neben der Ausbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Klinik und Poliklinik für Anästhesiologie wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erwartet, dass sie an Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen. Eine Übersicht über die Fortbildungsveranstaltungen wird im Logbuch protokolliert.

 

Die Klinik und Poliklinik für Anästhesiologie bietet wöchentlich verschiedene Fortbildungsveranstaltungen an. Alle Veranstaltungen sind durch die Ärztekammer Hamburg mit durchschnittlich 3 Fortbildungspunkten zertifiziert.

·         Fortbildung für Anästhesisten/-innen in Weiterbildung

(Die Themen der Fortbildung für Anästhesistinnen und Anästhesisten in der Weiterbildung sind auf die Ausbildungsinhalte abgestimmt).

·         Fortbildungen der Klinik und Poliklinik für Anästhesiologie

·         Mittwochsfortbildungen

 

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Weiterbildung nehmen zudem aktiv als Referentinnen und Referenten an den Frühfortbildungen der Klinik teil. Hierbei werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Weiterbildung von einer erfahrenen Tutorin oder einem erfahrenen Tutor betreut. Vor dem eigentlichen Vortrag werden der Inhalt, der Aufbau und der Vortrag zudem mit dem Klinikdirektor oder einer Vertreterin oder einem Vertreter besprochen und trainiert.

 

Zusätzlich wird jeweils einmal im Monat ein Training im Anästhesie-Simulator und an Reanimationsphantomen angeboten. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter soll mindestens einmal pro Jahr eine Schulung im Anästhesie-Simulator und eine Schulung in der Kardio-Pulmonalen-Reanimation erhalten.

 

Simulationszentrum.

Die Klinik und Poliklinik für Anästhesiologie unterhält ein Simulationszentrum. Einmal im Monat findet hier ein gemeinsames Training des Funktions- und des ärztlichen Dienstes statt. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter in der Weiterbildung nimmt einmal jährlich an diesen Trainingmaßnahmen teil. Darüber hinaus muss jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter in der Weiterbildung einmal jährlich an einem klinikinternen Reanimationstraining mitarbeiten. Bei diesen Simulationsveranstaltungen werden anhand von Videoanalysen neben den technischen Fertigkeiten auch die sog. nicht-technischen Fertigkeiten wie die Kommunikation, das Teammanagement und die dynamische Entscheidungsfindung geübt.

 

 

8.     Mitarbeiterhandbuch

In der Klinik und Poliklinik für Anästhesiologie steht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein über 250 Seiten langes Handbuch zur Verfügung. Hier sind wichtige organisatorische Dinge der Klinik geregelt. Darüber hinaus werden zahlreiche praktische Fertigkeiten detailiert dargestellt und das in der Klinik und Poliklinik üblich Vorgehen beschrieben.

 

 

9.     Forschung

Die Beteiligung an Forschungsvorhaben der Klinik und Poliklinik für Anästhesiologie ist ausdrücklich erwünscht. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können sich im Rahmen des monatlich stattfindenden Wissenschaftlichen Kolloquiums der Anästhesiologie oder direkt bei den jeweiligen Forschungsgruppenleiterinnen und Forschungsgruppenleitern informieren. Bei Interesse wird eine Forschungsrotation mit dem Direktor der Klinik und Poliklinik und den Forschungsgruppenleiterinnen und Forschungsleitern geplant. Die Publikation und Präsentation von wissenschaftlichen Ergebnissen wird hierbei von der Leitung der Klinik und Poliklinik unterstützt.

 

 

10.  Lehre

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Klinik und Poliklinik für Anästhesiologie sind an der Lehre der Klinik im Rahmen des Themenblocks 2, der Wahlfach- und PJ-Studierenden beteiligt. Dies umfasst insbesondere die Lehrtätigkeit in den operativen Bereichen der Klinik. Hierzu stehen in allen Bereichen entsprechende Lehrmaterialien (Module, etc.) zur Verfügung. Bei besonderem Interesse können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch unter Anleitung als Dozentinnen oder Dozenten im Rahmen der Seminaren und Kurse der Klinik aber auch bei der Gestaltung und Entwicklung von E-learning Materialien mitwirken. Diese Lehrtätigkeit dient dabei gleichzeitig der Festigung des eigenen Wissens.

 

 

11.  Evaluation der Weiterbildung - DGAI

Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) führt jährlich eine internetbasierte und anonyme Evaluation der Weiterbildung durch. Die Klinik und Poliklinik für Anästhesiologie beteiligt sich an dieser Umfrage.