20.06.2019        FORTBILDUNG

Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz nach Röntgenverordnung für OP-Personal

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Medizinisch ausgebildetes OP-Personal, dessen Tätigkeit darin besteht, bei der Röntgenuntersuchung im Rahmen einer Operation oder Intervention eine einfache Röntgeneinrichtung (z. B. C-Bogen) unter unmittelbarer Aufsicht und Verantwortung des anwesenden fachkundigen Arztes zu bedienen, muss entsprechende Kenntnisse im Strahlenschutz besitzen. Die für diesen eingeschränkten Bereich erforderlichen
Kenntnisse (erworben durch einen 20-stündigen Strahlenschutzkurs) sind alle 5 Jahre durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem 4-stündigen Aktualisierungskurs (wie diesem) zu erneuern.

Der Kurs im Umfang von 4 Unterrichtsstunden wird gemäß § 18a Abs. 2 RöV und Anlage 11 der Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin durchgeführt.

Informationen und Anmeldung

Fortbildung zur Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz nach Röntgenverordnung für OP-Personal


09.00 bis 13.00 Uhr
Eintritt 50

Veranstalter:
UKE-Akademie für Bildung & Karriere

Kontakt:
Birgit Seeband-Steep

seeband-steep@uke.de