Krebs- Nachsorge

Im Anschluss an den stationären Aufenthalt im UKE bzw. nach Abschluss einer Krebsbehandlung schliessen sich verschiedene Nachsorge-Maßnahmen, wie z.B. eine Anschluss-Heilbehandlung (AHB) an.
Neben dieser (un-)mittelbaren Nachsorge im Anschluss an einen stationären Aufenthalt, sollte jeder Patient mit einer Tumorerkrankung festgelegte Nachsorgeuntersuchungen durchführen lassen, um ggf. rechtzeitig ein Wiederauftreten der bösartigen Erkrankung oder Folgen der Therapie zu erkennen. Nachsorgetermine nach Abschluss Ihrer Behandlung werden für Sie vom Team der UCCH-Anlaufstelle organisiert.
Die Organisation der notwendigen und geeigneten Maßnahmen für eine AHB obliegt im UKE dem Sozialdienst in enger Zusammenarbeit mit den Ärzten, Pflegekräften und den anderen an Ihrer Behandlung beteiligten Berufsgruppen, wie Physiotherapeuten oder Psychologen.
Grundsätzlich kann eine Nachsorge-Maßnahme nur mit Ihrer Zustimmung erfolgen. Sie entscheiden, welche Einrichtung, unter Berücksichtigung der medizinisch-pflegerischen Indikation und der Kostenträger-Vorgaben, diese Aufgabe übernimmt. Sie werden dazu vom Sozialdienst beraten und grundsätzlich über je zu leistende finanzielle Eigenanteile aufgeklärt. Selbstverständlich schließt die Sozialarbeiterin auf Ihren Wunsch auch Angehörigen bzw. Bezugspersonen in den Entscheidungs- und Handlungsprozess mit ein.
Für einen Kontakt mit einem Sozialdienst-Mitarbeiter fragen Sie bitte auf Ihrer behandelnden Station nach oder rufen Sie uns an (Mo - Fr, 040 428 03 - 6555) oder besuchen Sie uns im Dienstleistungszentrum Gebäude O11, im 1. Obergeschoß (über dem Pedus-Restaurant).
Anschlussheilbehandlung/Rehabilitation Adressen: