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Vorstandsbeauftragter für Personal- und Betriebsräte

Zu den Aufgaben des Vorstandsbeauftragten für Personalratsangelegenheiten gehört die juristische Beratung und Bearbeitung arbeitsrechtlicher Fragestellungen kollektivrechtlicher Natur. Weitere Schwerpunkte sind die Vertretung der Dienststelle gegenüber den Personalräten sowie vor den Verwaltungsgerichten erster Instanz in personalvertretungsrechtlichen Angelegenheiten. Die Verhandlungsführung für die Dienststelle im Rahmen von Einigungsstellenverfahren rundet das Tätigkeitsbild ab.

Der Vorstandsbeauftragte für Betriebsratsangelegenheiten bearbeitet arbeitsrechtliche Fragestellungen aus dem Bereich der betrieblichen Mitbestimmung. Dazu gehört insbesondere die Führung der Verhandlungen über Betriebsvereinbarungen mit den Betriebsräten der Tochtergesellschaften des UKE sowie dem Konzernbetriebsrat, bei Bedarf auch als Vertreter der Tochtergesellschaften in Einigungsstellenverfahren. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Begleitung der Prozessvertretung vor den Arbeitsgerichten in individual- und kollektivrechtlichen Angelegenheiten.

 Zuständigkeitsbereich:    
 Vorstandsbeauftragter für Personalratsangelegenheiten    Vorstandsbeauftragter für Betriebsratsangelegenheiten
     
 Karl Stefan Beyn      Ron Schumacher
 7410 59589  

 7410 58768

 k.beyn@uke.uni-hamburg.de    r.schumacher@uke.de

 
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Letzte Änderung: Bodo Ludzuweit, 07.02.2012