Zu den Inhalten springen

Hauptnavigation:

Kontakt | English | Sitemap

| Home > Zentrale Dienste > Personal, Recht & Organisation > Aufgaben

Abteilung Recht im GB Personal, Recht & Organisation

Die Rechtsabteilung ist in folgenden Rechtsbereichen schwerpunktmäßig tätig:

Vertragsrecht (Vertragsgestaltung, Prüfung von Vertragsentwürfen, Erstellung von Musterverträgen, Prüfung von Kündigungsmöglichkeiten und Schadensersatz- sowie Regressansprüche, Verjährung etc.)

Personalrecht (Beamten-, Arbeits- und Tarifrecht), Personalvertretungsrecht

Krankenhaus-, Arzt- und Arzneimittelrecht

Hochschulrecht

Zulassungs- und Prüfungsrecht

Gesellschaftsrecht

Versicherungsrecht

Urheberrecht.

In regelmäßigen Abständen führen wir Mitarbeiterschulungen, insbesondere zu den Themen des Vertrags- und Arzthaftungsrechts, durch.

Darüber hinaus übernehmen wir die Prozessvertretungen in sämtlichen Rechtsgebieten.

Die vorstehende Aufzählung der Tätigkeitsschwerpunkt ist nicht abschließend. Sollten Sie deshalb Fragen aus anderen Rechtsbereichen haben, wenden Sie sich bitte dennoch an uns. Wir beraten dann, ob eine externe Beratung mit hinzu gezogen werden sollte. Da die Rechtsabteilung Kontakte zu mehreren Rechtsanwaltskanzleien in Hamburg unterhält, können wir ggf. mit einem Spezialisten in Verbindung treten.

Wir weisen darauf hin, dass die Rechtsabteilung ein Verbindungsglied zu den Versicherern des UKE, insbesondere zur Strafrechtsschutzversicherung ist. Ausgenommen hiervon ist die Betriebshaftpflichtversicherung, die vom Geschäftsbereich Qualitätsmanagement betreut wird.

Seitenanfang    Seite drucken


© Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Impressum
Letzte Änderung: Bodo Ludzuweit, 29.07.2010

Nachlese