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Geschäftsstelle der Einigungsstelle

Seit dem 1. Oktober 2003 nimmt die Rechtsabteilung die Aufgaben der Geschäftsstelle der Einigungsstelle wahr.

Der Einigungsstelle obliegen Verfahren, in denen es zwischen Dienststelle und Personalräten zu einer Nichteinigung in mitbestimmungspflichtigen Belangen gekommen ist. Haben Dienstelle oder der jeweilige Personalrat die Nichteinigung festgestellt und rufen die Einigungsstelle an, so leitet die Geschäftsstelle der Einigungsstelle das Verfahren in die Wege, wobei üblicherweise ein Richter den Vorsitz übernimmt. Die Parteien stellen jeweils drei Beisitzer. Das Verfahren findet innerhalb des UKE statt.

Ansprechpartnerin: Verena Weih, Tel.: 7410-55395

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Letzte Änderung: Bodo Ludzuweit, 07.07.2010