| Home > Zentrale Dienste > International > Dolmetscher- und Übersetzerdienst
Genau wie deutschsprachige Patienten, müssen auch Patienten die kein Deutsch sprechen vor der Behandlung aufgeklärt werden, um zu verstehen, was sie erwartet. Eine Vielzahl von Formalitäten müssen geklärt und der Patient auf die Behandlung vorbereitet werden.
Um zu gewährleisten, dass auch ein ausländischer Patient nichts unterschreiben muss, was er nicht versteht und zu jeder Zeit darüber informiert ist, was mit ihm geschieht, beschäftigt das UKE etwa 40 Dolmetscher für alle gängigen und auch seltenere Sprachen. Jeder Patient der kein Deutsch spricht, muss zu allen wichtigen Terminen im Rahmen der Behandlung von einem UKE-Dolmetscher begleitet werden.
Sofern es sich um einen ausländischen Patienten handelt, der über das International Office läuft (siehe Seite "Internationale Patienten"), wird dem Patienten bei Ankunft ein Dolmetscher zugeteilt, der ihn zur Aufnahme bzw. zu seinem ambulanten Termin begleitet. Die jeweilige Klinik kann den Dolmetscher danach nach Bedarf anfordern, wenn wichtige Termin im Rahmen der Behandlung anstehen.
Alle UKE-Dolmetscher sind speziell für die Arbeit im medizinischen Bereich geschult, die besondere Anforderungen und Herausforderungen mit sich bringt. Es ist daher nicht möglich, einen eigenen Dolmetscher (z.B. deutsch sprechendes Familienmitglied oder Bekannte) mitzubringen.
Nach Abschluss der Behandlung schickt die behandelnde Klinik alle Arztbriefe und OP-Berichte für den Patienten ins International Office. Bei uns werden diese Unterlagen ins Englische oder Russische übersetzt und dem Patienten zum Verbleib bzw. zur Weitergabe an den behandelnden Arzt im Heimatland übergeben.
Das International Office bietet auch Übersetzungen (deutsch-englisch) und Korrekturlesen von wissenschaftlichen Arbeiten an.
Auch für deutsche oder in Deutschland lebende Patienten, die kein Deutsch sprechen, jedoch in Deutschland versichert sind, können Dolmetscher von den behandelnden Kliniken angefordert werden.
Für die Disposition von Dolmetschern benötigt das International Office eine Vorlaufzeit von mind. 24 Stunden. Nur im Notfall können auch kurzfristigere Anfragen berücksichtigt werden.
Weitere Informationen zum Ablauf bei Dolmetscher- und Übersetzungsanfragen finden Sie unter www.uke-io.de (auf Englisch, Russisch und Arabisch).