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| Home > Zentrale Dienste > International > Ablaufverfahren Gastärzte, Gastwissenschaftler und Gaststudenten

Ablaufverfahren für Gastärzte, Gastwissenschaftler und Gaststudenten am UKE

1) Anfrage des Gastarztes/Kontaktaufnahme mit International Office

2) Prüfung der Zuständigkeit

3) Antwort an Bewerber

4) Klärung von Fragen

5) Benachrichtigung an Klinik/Professor

6) Prüfung der Bewerbung/Unterlagen durch den Professor/Team abwarten

7) Bewerber geht mit seinen persönlichen Unterlagen und dem Invitation Letter zur Botschaft: stellt Visa-Antrag

8) Sofern alle Unterlagen/Dokumente vorliegen, erfolgt Antrag auf befristete Berufserlaubnis (BE) gem. 10 BÄO beim Landesprüfungsamt für Heilberufe, Hamburg

9) Zwischenzeitlich fragt Visastelle der Botschaft bei Ausländerbehörde HH an, ob Bewerber einreisen darf

10) Ausländerbehörde prüft Zustimmungsverfahren

11) Benachrichtigung an AGA / Anfrage LPA: BE §10 erteilt?

12) AGA gibt OK an Ausländerbehörde/Visastelle / Zustimmungsverfahren abgeschlossen

13) Ausländerbehörde gibt OK an Botschaft

14) Zustimmung der Botschaft an Bewerber

15) evtl. Reservierung einer Unterkunft, diverse interne Vorbereitungen, betriebsärztliche Untersuchungstermin (BUG), UKE-Card, Bekleidung etc.

16) Benachrichtigung der Klinik

17) Gastarzt geht mit Original-Unterlagen zum Einwohnermeldeamt/Ausländerbehörde (Eintragung in Pass)

18)  Gastarzt zum LPA, HH

19) Gastarzt legt Bescheinigung/Pass beim IO vor

20) Gastarzt beginnt mit der Facharztausbildung!

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Letzte Änderung: , 30.07.2010