| Home > Mitarbeiter > Personalbeauftragte und Personalvertretungen > Gleichstellungsbeauftragte (nwP) > Rund ums Kind

Sie gehen in absehbarer Zeit in den Mutterschutz und freuen sich auf den neuen Lebensabschnitt, zusammen mit Ihrem Kind.
Trotzdem sollten Sie sich schon einmal Gedanken über die Zeit nach dem Mutterschutz machen. Zusammen mit Ihrer Vorgesetzten oder Leitung können Sie erste Informationen über Möglichkeiten der Beschäftigung, auch während der Elternzeit erhalten. Zudem erhalten Sie einen Informationsausdruck bei Meldung Ihrer Schwangerschaft durch die Personalabteilung.
Für weitere Fragen zur Elternzeit oder Rückkehr in den Beruf setzen Sie sich gern mit mir in Verbindung. Nutzen Sie das Angebot des Informationstages mit kostenloser Kinderbetreuung für inaktive Beschäftigte und die Möglichkeit der Informationsweitergabe aus dem UKE. In Zusammenarbeit mit dem Familienservice "Fürstenberg" bietet Ihnen das UKE die Möglichkeit zur kostenlosen Vermittlung von Tagesmüttern/-vätern und Kindergartenplätzen in Wohnortnähe an. Ebenso können Sie sich zu Fragen zum Kind jeden Alters beraten lassen.
> Elternzeit und Elterngeld (BEEG)
> Merkblatt und Antrag Elternzeit, UKE
> Familienservice & Schuldnerberatung am UKE
> Kita UKE
Erkrankt ein Kind, welches das 12. Lebensjahr noch nicht erreicht hat und selbst versichert ist, so steht jeder versicherten Mutter und jedem versicherten Vater eine unbezahlte Freistellung von jeweils bis zu 10 Tagen zur Betreuung des Kindes zu.
Bei mehreren Kindern stehen ihnen maximal 25 Tage zu.
Sie erhalten in dieser Zeit von der gesetzlichen Krankenversicherung Krankengeld.
Alleinerziehende erhalten pro Kind maximal 20 Tage im Jahr, bei mehreren Kindern bis maximal 50 Tage. (SGB V, § 45).
Eine Bescheinigung des Arztes ist vorzulegen.
Für Beschäftigte, die nicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, gilt das SGB V nicht.
Sollten Sie die Betreuung Ihres Kindes nicht selbst übernehmen können, so steht Ihnen auch hier, im Rahmen einer Notfallbetreuung, der Service von Fürstenberg zur Verfügung.