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Allgemeines
1. Bearbeitung folgender Steuerarten:
    a. Umsatzsteuer
    b. Körperschaftsteuer
    c. Gewerbesteuer
    d. Kapitalertragsteuer

Hinweis: lohnsteuerliche Themen werden von der Abteilung PRO
               Personal, Recht & Organisation bearbeitet

2. Steuerpflichten
    a. Umsatzsteuer
        der Umsatzsteuerpflicht im UKE- Konzern unterliegen dessen Betriebe
        gewerblicher Art (BGA) und dessen Eigenbetriebe.
        Es besteht eine umsatzsteuerliche Organschaft mit derzeit 19
        Organgesellschaften und dem BGA des UKE als Organträger.
        Unternehmer gemäß § 2 Abs.3 UStG ist der Organträger,
        die Organgesellschaften gelten nicht als Unternehmer,
        da sie finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen
        des Organträgers eingegliedert sind.

    b. Körperschaftsteuer
        der Körperschaftsteuerpflicht im UKE- Konzern unterliegen dessen Betriebe
        gewerblicher Art (BGA) und dessen Eigenbetriebe.
        Es besteht eine körperschaftsteuerliche Organschaft mit derzeit 13
        Organgesellschaften und dem UKE-BGA als Organträger.
        Die Organgesellschaften bleiben trotz des Bestehens einer Organschaft
        körperschaftsteuerrechtlich eigenständige Steuerrechtssubjekte.
        Es entstehen jedoch bei den Organgesellschaften
        kein steuerpflichtiges Einkommen,
        mit Ausnahme der Ausgleichszahlungen an Minderheitsgesellschafter.
        Die Einkommen der Organgesellschaften werden dem Organträger UKE- BGA
        zugerechnet.

      c. Gewerbesteuer
        Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb,
        soweit er im Inland betrieben wird - § 2 Abs.1 GewStG
        Es besteht eine gewerbesteuerliche Organschaft
        mit derzeit 13 Organgesellschaften und dem UKE-BGA als Organträger.
        Die Organgesellschaften gelten gewerbesteuerlich nicht als eigenständige
        Gewerbesteuersubjekte, sondern als Betriebstätte des Organträgers.
        Nur der Organträger UKE-BGA ist gewerbesteuerliches Steuersubjekt.
        Allerdings wird für jede Organgesellschaft der Gewerbeertrag
        selbständig ermittelt.
        Die positiven und negativen Gewerbeerträge von allen gewerbesteuerpflichtigen
        Mitgliedern im Organkreis werden dann zusammengefasst
        und dem Organträger  als Steuersubjekt zugerechnet.

         Von der Gewerbesteuer befreit sind derzeit
         das UKE, das UHZ und die Martini-Klinik

      d. Kapitalertragsteuer
          Kapitalertragsteuer wird u.a. erhoben auf:

                 - Kapitaleinkünfte
                 - Ausgleichszahlungen an Minderheitsgesellschafter

 

Aufgaben und Leistungen
           1. Erfüllung der Erklärungspflichten
                a. Vorbereitung und Abgabe der monatlichen
                    Umsatzsteuer- Voranmeldungen für den UKE- Konzern
                    (Umsatzsteuerlicher Organkreis)

                b. Vorbereitungsarbeiten zur Erstellung der Jahressteuererklärungen
                     für die Umsatzsteuer
                     für die Körperschaftsteuer
                     für die Gewerbesteuer

                c.  Vorbereitung und Abgabe von statistischen Meldungen für
                     - den Innergemeinschaftlichen Warenverkehr (Intra-Stat)
                     - die Ausführung von Dienstleistungen für Leistungsempfänger
                        im EU- Ausland (Zusammenfassende Meldungen - § 18a UStG
                        und Gesonderte Erklärung - § 18b UStG

            2. Erfüllung der Aufzeichnungspflichten
                 a.  Pflege der Steuerkennzeichen
                      Steuerkennzeichen dienen der Kategorisierung von Geschäftsvorgängen,
                      errechnen die Steuer und sorgen für eine automatische Verbuchung
                      der Steuer auf den Steuerkonten.
                      Die Steuerkennzeichen müssen systemtechnisch und kontenspezifisch
                      gepflegt werden.
                 b.   Erstellung von Arbeitshilfen für den Anwender
                       Die Verwendung des richtigen Steuerkennzeichens ist äußerst wichtig,
                       daher die Arbeitshilfen als Unterstützung für die Auswahl des richtigen
                       Steuerkennzeichens.
                  c.  Mitwirken bei der Erstellung neuer Geschäftsprozesse
                       oder bei der Anpassung von Geschäftsprozessen
                       in Hinblick auf steuerliche Anforderungen

              3. Konzerninterne Verrechnungen der Zahllasten
                    a.  Abrechnung der Zahllasten durch Last- bzw Gutschriften
                    b.  Verbuchung der entsprechenden internen Geschäftsvorgänge

               4. Monats und Jahresabschlussarbeiten
                     - Abstimmung und Pflege der Steuerkonten
                     - Bildung von Steuerrückstellungen

               5. Steuerplanung und -gestaltung

               6. Mitwirkung bei Vertragsgestaltung aus steuerlicher Sicht
                       - Auftragsforschung
                       - Patente und Lizenzen
                       - Leasing

               7. Ansprechpartner
                      für das UKE- Personal
                      für das Finanzamt
                      für Steuerberater und Wirtschaftprüfer
                      für sonstige Personen und Organisationen
                  zu steuerliche Fragestellungen im UKE- Konzern


 

Mitarbeiter:
Position Name Telefon Fax E-Mail
Steuerliche Sachbearbeitung Hans-Joachim Biertimpel 57943 55007

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Letzte Änderung: Hans-Joachim Biertimpel, 03.07.2009