Ziele der Fachweiterbildung
Die Weiterbildung soll Gesundheits- und Krankenpflegerinnen / Gesundheits- und Krankenpfleger bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger für die Arbeit in der Intensivpflege und der Anästhesiepflege qualifizieren und ihnen die zur Erfüllung dieser Aufgaben erforderlichen speziellen Kenntnisse, Fertigkeiten und Verhaltensweisen auf der Grundlage eines patientInnenorientierten Berufsverständnisses und eines engen Theorie-Praxis-Transfers vermitteln. Zugelassen sind Personen, die eine Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung nach § 1 Abs. 1, Nr. 1 oder 2 des Krankenpflegegesetzes haben.
Die WeiterbildungsteilnehmerInnen sollen nach Abschluss der Weiterbildung ...