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Auf der Grundlage des Arbeitssicherheitsgesetzes und des Arbeitsschutzgesetzes beraten wir die Beschäftigten und den Arbeitgeber im Hinblick auf Vermeidung arbeitsbedingter Erkrankungen und Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz. Dabei haben wir folgende Beratungsschwerpunkte:
Außerdem führen wir bei den Beschäftigten arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durch. Dabei handelt es sich um Untersuchungen vor Aufnahme und während der Tätigkeit entsprechend der Gefährdung am Arbeitsplatz. Gleichzeitig bieten wir die für die Tätigkeit notwendigen Impfungen an.
Von der Abteilung für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztlichen Untersuchungsstelle erfahren Sie Wissenswertes
Falls Sie oder Ihre Kolleginnen und Kollegen Interesse an einer solchen Information zum Thema Bildschirmarbeit haben, kontaktieren Sie uns einfach:
Abteilung für Arbeitssicherheit, Tel.: 56101 / 56102
Betriebsärztliche Untersuchungsstelle, Tel.: 53193 / 53194.
Wir beraten Sie auch gern an Ihrem Arbeitsplatz.
Unsere Beratungen sind streng vertraulich und unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Laboruntersuchungen werden anonymisiert. Fachlich arbeiten wir weisungsfrei. Gerade aus dieser Position heraus können wir zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten in Problemfällen wirksam vermitteln.
Folgende Dokumente sind im Qualitätssicherungshandbuch (QSH) hinterlegt (nur UKE intern):