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Liebe Studieninteressierte,
liebe Studienbewerberinnen und Studienbewerber für den Studiengang Medizin,
wir freuen uns, an der Medizinischen Fakultät der Universität Hamburg ab dem Wintersemester 2012/13 einen Modellstudiengang für das Studienfach Medizin anbieten zu können.
Der Modellstudiengang soll zum WS 2012/2013 eingeführt werden und befindet sich derzeit im abschließenden universitären und behördlichen Genehmigungsverfahren. Das Dekanat der Medizinischen Fakultät geht davon aus, dass zum Wintersemester 2012/2013 für Studienanfänger und Studienanfängerinnen der Universität Hamburg ausschließlich der Modellstudiengang angeboten wird. Die gesetzliche Grundlage hierzu bietet die sogenannte Modellversuchsklausel der Ärztlichen Approbationsordnung (ÄAppO, §41).
Mit Beginn des Modellstudiengangs wird der Regelstudiengang Medizin an unserer Fakultät sukzessive auslaufen. Die Studierenden, die Ihr Studium im Regelstudiengang begonnen haben, können diesen in Regelstudienzeit beenden. Bei Studienzeitverzögerungen greifen Übergangsregeln, die den Abschluss des Studiums ermöglichen.
Bewerbung für deutsche Staatsangehörige und andere EU-Bürger/ -innen:
wie bisher über die Stiftung für Hochschulzulassung
Bewerbung für Nicht-EU-Staatsbürger/ -innen:
wie bisher über das Campus Center der Universität Hamburg
NC und Auswahlverfahren:
Stiftung für Hochschulzulassung, Hamburger Auswahlverfahren
Regelstudienzeit:
unverändert, wie von der ÄApprO vorgegeben sechs Jahre und drei Monate einschließlich der Prüfungszeit.
Abschluss:
Der Modellstudiengang führt wie der Regelstudiengang zum Staatsexamen Medizin, mit dem die ärztliche Approbation beantragt werden kann.
Informationsveranstaltungen zum Modellstudiengang Medizin im UKE:
Do 24.05.2012, 16.00-18.00 Uhr, UKE, Martinistraße 52, 20246 Hamburg, Hörsaal Campus Lehre, Gebäude N55
Do 14.06.2012, 16.00-18.00 Uhr, UKE, Martinistraße 52, 20246 Hamburg, Hörsaal Campus Lehre, Gebäude N55
Do 05.07.2012, 16.00-18.00 Uhr, UKE, Martinistraße 52, 20246 Hamburg, Hörsaal Campus Lehre, Gebäude N55
Reformziele und Studienstruktur
Freiwilligkeit der Teilnahme an dem Modellstudiengang:
Die Teilnahme an dem Modellstudiengang ist freiwillig und muss im Rahmen der Immatrikulation von allen künftigen Studierenden bestätigt werden. Studierende, die nicht an dem Modellstudiengang teilnehmen möchten, können über das Vergabeverfahren der "Stiftung für Hochschulzulassung" in einem Regelstudiengang an anderen Universitäten studieren. Dies muss bereits bei der Bewerbung um einen Studienplatz zum Wintersemester 2012/13 von allen Bewerberinnen und Bewerbern berücksichtigt werden.