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Die Anzeige des Beginns einer wissenschaftlichen Arbeit zum Zweck der Promotion soll innerhalb von 6 Wochen nach Festlegung der Themas der Dissertation und dem Beginn der Projektarbeit des Doktoranden erfolgen. Bei der Planung des Dissertationsvorhabens sind die Einhaltung der Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und die geltenden Datenschutzrichtlinien zu beachten. Die Notwendigkeit eines Votums der Ethikkommission oder einer Tierversuchsgenehmigung muss mit dem Doktorvater besprochen und umgesetzt werden.
Um Ihre Doktorarbeit anzuzeigen, füllen Sie das unten verlinkte Online Formular aus. Sie erhalten nach vollständigem Ausfüllen eine PDF-Version des Formulars. Bitte drucken Sie dieses Formular zur "Anzeige des Beginns einer wissenschaftlichen Arbeit zum Zweck der Promotion" aus und lassen es von Ihrem Doktorvater/mutter sowie der Leitung der zugeordneten Klinik / des Instituts unterschreiben und stempeln. Füllen Sie zusätzlich die Betreuungsvereinbarung mit Ihrem Doktorvater/mutter aus und geben Sie diese mit der Anzeige im Promotionsbüro des Dekanats ab.
Beim Abschicken des Online-Formulars werden Ihre Eingaben per Mail an das Promotionsbüro und zur Kontrolle an Sie selbst geschickt. Bitte beachten Sie, dass Ihre Anzeige erst nach Abgabe des unterschriebenen Papier-Formulars gültig wird - und erst danach bearbeitet werden darf.
Die Formularlinks funktionieren leider nicht aus dem KIS-1 Intranet heraus - bitte benutzen Sie hier stattdessen die "Internet"-Verbindung. Bei technischen Problemen senden Sie bitte eine Email an folgende Adresse: m.wollatz[at]uke.de - Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Nach der schriftlichen Abfassung der Dissertation stellen Sie den Antrag auf Zulassung zur Promotion. Der Antrag kann frühstens mit der Anmeldung zum Praktischen Jahr in der Medizin und mit Anmeldung zum zahnärztlichen Staatsexamen in der Zahnmedizin gestellt werden. Die Erteilung der Zulassung ist erst nach erfolgreichem Abschluss des Studiums möglich. Vor Einreichung der Dissertation muss eine pdf-Datei der Dissertationsschrift per Email an das Promotionsbüro gesandt werden. Zusätzlich füllen Sie das Online Formular zum Antrag auf Zulassung zur Promotion aus und geben Sie das von Ihnen unterschriebene Formular mit den weiteren erforderlichen Dokumenten im Promotionsbüro ab. Die geforderten Dokumente finden Sie im Leitfaden zum Ablauf der Promotion.
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Bitte beachten Sie, dass alle Doktoranden bei Einreichung Ihrer Dissertation zusätzlich zu den vier gebundenen Exemplaren eine pdf- Datei der Dissertation an das Promotionsbüro senden müssen. Dies gilt auch für Doktoranden/Innen, die nach der alten Promotionsordnung promovieren. Das Dekanat der Medizinischen Fakultät testet zurzeit eine Software zur Erkennung von Plagiaten bei Dissertationen.