Zu den Inhalten springen

Hauptnavigation:

Kontakt | English | Sitemap

| Home > Studierende > Studienbewerber > ck_inhaltsbereich 57319

Informationen zum Studienortswechsel nach Hamburg zum Praktischen Jahr

Grundsätzlich werden alle Fragen zur Zulassung bzw. zur Vergabe eines Studienplatzes zum Praktischen Jahr über das Campus Center der Universität Hamburg geregelt.

Zweit- oder Nebenhörerschaften werden an der Universität Hamburg generell nicht vergeben. Darüber hinaus ist der Studiengang Humanmedizin vom Status der Gasthörerschaft ausgenommen. Diese Regelung schließt die Belegung von PJ - Tertialen an den Hamburger Lehrkrankenhäusern für Studierende anderer deutscher Hochschulen ohne einen Studienplatzwechsel nach Hamburg konsequent aus.
  
Ein Studienortswechsel an die Universität Hamburg zum Praktischen Jahr kann über zwei Wege erfolgen:

  1. Wechsel der Universität mit einem konkreten Tauschpartner
    Wenn Sie einen geeigneten Tauschpartner gefunden haben, stellen Sie einen Antrag auf Studienplatztausch an der Universität Hamburg beim Zentrum für Studierende (www.uni-hamburg.de/tausch) sowie an der Universität Ihres Tauschpartners. Über die genauen Fristen und Anforderungen informieren Sie sich bitte beim Zentrum für Studierende der Universität Hamburg (info.studienplatztausch@verw.uni-hamburg.de).  
  2. Direktbewerbung
    Darüber hinaus können Sie sich an der Universität Hamburg über ein Online Bewerbungsformular direkt bewerben. Die Bewerbungsfristen enden bereits weit vor Semesterbeginn, informieren Sie sich bitte rechtzeitig auf der Homepage der Universität Hamburg über die aktuellen Fristen.
    Machen Sie auf Ihrer Bewerbung bei der Zulassungsstelle der Universität Hamburg kenntlich, dass Sie sich zum Praktischen Jahr bewerben und erbringen den Nachweis, dass Sie alle anderen Studienleistungen bereits erbracht haben (sog. "PJ Reife"). Bitte beachten Sie, dass Sie sich bereits für das Semester bewerben müssen, in dem das Praktische Jahr beginnt. Das bedeutet, dass ein Wechsel zum Praktischen Jahr an die Medizinische Fakultät der Universität Hamburg in der Regel mit einem Zeitverlust einhergeht:
    Wenn Sie das Praktische Jahr beispielsweise im Februar beginnen möchten, müssten Sie sich zum Wintersemester bewerben. Bei erfolgreicher Bewerbung wären Sie ab Oktober an der Universität Hamburg eingeschrieben. Somit müssten Sie alle Studienleistungen an Ihrer Heimatuniversität bis Ende September erbracht haben.

Wenn Sie Ihr Praktisches Jahr in Hamburg absolvieren möchten, müssen Sie sich für den gesamten Zeitraum des Praktischen Jahres an der Universität Hamburg immatrikulieren und hier auch den 2. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M2) ablegen.

Bitte beachten Sie: Für Hochschulwechsler an die Universität Hamburg zum Praktischen Jahr ist ein Tertial am UKE verpflichtend!


Bei weiteren Fragen zur Zulassung und zur Vergabe der Studienplätze wenden Sie sich bitte an das Zentrum für Studierende der Universität Hamburg.

 

Seitenanfang    Seite drucken


© Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Impressum
Letzte Änderung: Susanne Kremkau, 28.11.2012