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Grundsätzlich werden alle Fragen zur Zulassung bzw. zur Vergabe eines Studienplatzes zum Praktischen Jahr über das Campus Center der Universität Hamburg geregelt.
Zweit- oder Nebenhörerschaften werden an der Universität Hamburg generell nicht vergeben. Darüber hinaus ist der Studiengang Humanmedizin vom Status der Gasthörerschaft ausgenommen. Diese Regelung schließt die Belegung von PJ - Tertialen an den Hamburger Lehrkrankenhäusern für Studierende anderer deutscher Hochschulen ohne einen Studienplatzwechsel nach Hamburg konsequent aus.
Ein Studienortswechsel an die Universität Hamburg zum Praktischen Jahr kann über zwei Wege erfolgen:
Wenn Sie Ihr Praktisches Jahr in Hamburg absolvieren möchten, müssen Sie sich für den gesamten Zeitraum des Praktischen Jahres an der Universität Hamburg immatrikulieren und hier auch den 2. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M2) ablegen.
Bitte beachten Sie: Für Hochschulwechsler an die Universität Hamburg zum Praktischen Jahr ist ein Tertial am UKE verpflichtend!
Bei weiteren Fragen zur Zulassung und zur Vergabe der Studienplätze wenden Sie sich bitte an das Zentrum für Studierende der Universität Hamburg.