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Sie haben einen Abschluss in Medizin oder Zahnmedizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf gemacht oder einen Teil Ihrer Studienleistungen hier erworben und möchten sich nun im In- oder Ausland bewerben. Häufig wird vor allem von den ausländischen Behörden wie z.B. der Educational Commission for Foreign Medical Graduates ECFMG in den USA aber auch anderen Gesundheitsbehörden zu Ihrer Zulassung ein Nachweis über Studienleistungen, ein sogenanntes "Final Medical School Transcript" verlangt. Ein Nachweis über Ihre Studienleistungen enthält Ihre Studienzeiten und entsprechend der Ärztlichen Approbationsordnung (ÄAppO), nach der Sie studiert haben, die Noten der Staatsexamina und/oder der Kurse, sowie jeweils die entsprechenden Kursstunden.
Für die Bearbeitung benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:
Bescheiningungen über
Von sämtlichen Unterlagen benötigen wir beglaubigte Kopien. Die Beglaubigung Ihrer Staatsexamina, Arzt im Praktikum und Approbationsurkunde beantragen Sie bitte direkt über das Landesprüfungsamt für Heilberufe http://www.hamburg.de/landespruefungsamt/. Lassen Sie die Beglaubigungen bitte direkt von dort an uns schicken:
Auslandsberatung
Medizinischen Fakultät der Universität Hamburg
Prodekanat für Lehre
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
Martinistr. 52
20246 Hamburg
Tel. 040-7410-55005
Email: auslandsberatung<at>uke.de
Sie können gerne vorab die Unterlagen in einfacher Kopie einreichen. Durch evtl. Rücksprachen mit der Hauptuniversität und dem Landesprüfungsamt (LPA) entstehen Bearbeitungszeit für ein "Final Medical School Transcript" von bis zu vier Wochen.
Wir erstellen Ihnen gerne einen Nachweis über Ihre Studienleistungen in Deutsch, Englisch, Französisch oder Spanisch. Die fertigen Dokumente schicken wir Ihnen oder der anfragenden Behörde gerne per Post zu.
Was machen wir nicht?
Wir machen keine offiziellen Übersetzungen Ihrer Zeugnisse. Hierzu wenden Sie sich bitte an einen staatlich geprüften Übersetzer.
Wir siegeln keine Approbationsurkunden und Staatsexaminazeugnisse. Diese müssen von der ausstellenden Behörde bestätigt werden. Bitte wenden Sie sich dafür direkt an das Landesprüfungsamt für Heilberufe Hamburg: http://www.hamburg.de/landespruefungsamt/