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| Home > Studierende > Auslandsstudium > ck_inhaltsbereich 54971: Ausland, usmle verfahren

Verfahren USMLE

Sie benötigen Unterstützung bei Ihrer Anmeldung zum United States Medical Licensing Examination (USMLE)?

Die Auslandsberatung des Prodekanats für Lehre unterstützt Sie bei Ihrer Anmeldung durch:

- Verifizierung Ihrer Daten auf dem Anmeldeformular
Form 183 bzw. Form 186 (Graduates):
An der Medizinischen Fakultät der Universität Hamburg sind Beate Schmidt und Silke Merkel autorisiert, dieses Formular zu unterschreiben.
Die Unterschrift des Studierenden muss in Anwesenheit von Frau Schmidt oder Frau Merkel geleistet werden.
Als Degree Expected ist anzugeben: Zweiter Abschnitt Certificate / 2 part state exam. Beim Eintrag eines Titels (Dr. med., PhD) wird der Antrag abgelehnt.

- Erstellung von Medical School Transcripts - bei Studienortwechslern, die an eine andere Universität gewechselt haben.

- Erstellung von Medical School Transfers - bei Studienortwechslern

- Erstellung von Final Medical School Transcripts - bei Absolventen

 

Bitte beachten Sie:

Sollten Sie Ihr Medizinstudium an einer anderen Universität begonnen und es in Hamburg fortgeführt haben, dann benötigen Sie das Transcript und das Transfer von der Universität, an der Sie Leistungen vor Hamburg erbracht haben.

Bitte legen Sie nach Abschluss Ihres Studiums das Zeugnis über Ihren 2. Abschnitt bei und nicht die Approbation, da diese vom ECFMG nicht akzeptiert wird.

Die Bestätigung von Examenszeugnissen erfolgt durch das Landesprüfungsamt für Heilberufe.

Bitte informieren Sie sich vorab bei der Education Commission for Foreign Medical Graduates (ECFMG) genau über die für Ihre Anmeldung benötigten Dokumente: http://www.ecfmg.org/. Diese Beratung erfolgt nicht über das Prodekanat für Lehre.

 

Was machen wir nicht?

Wir machen keine offiziellen Übersetzungen Ihrer Zeugnisse. Hierzu wenden Sie sich bitte an einen staatlich geprüften Übersetzer.

Wir siegeln keine Approbationsurkunden und Staatsexaminazeugnisse. Diese müssen von der ausstellenden Behörde bestätigt werden. Bitte wenden Sie sich dafür direkt an das Landesprüfungsamt für Heilberufe Hamburg: http://www.hamburg.de/landespruefungsamt/

 

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Letzte Änderung: Silke Merkel, 09.05.2011

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