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Für den Wechsel an die Medizinische Fakultät Hamburg nach dem Ersten Abschnitt der ärztlichen Prüfung bzw. der Zahnärztlichen Vorprüfung gibt es zwei Wege:
Für ein konkretes höheres klinische Semester ist eine Bewerbung aufgrund der starken Ausdifferenzierung der medizinischen Fakultäten nicht möglich. Das bedeutet, dass Sie sich ebenfalls formal nur für das erste klinische Semester bewerben können. Wenn Sie bereits Leistungsnachweise für den klinischen Studienabschnitt an einer anderen Universität erworben haben, können in der Regel Studienleistungen und Studienzeiten anerkannt werden. Sie sollten jedoch bei einem Studienortswechsel mit einer Verlängerung Ihrer Studienzeit rechnen, ein Studium in Regelstudienzeit ist bei einem Wechsel nach dem ersten klinischen Semester nur in Ausnahmefällen möglich und kann von der Medizinischen Fakultät der Universität Hamburg nicht garantiert werden. Für die Bestätigung der Äquivalenz von Leistungsnachweisen wenden Sie sich nach Ihrer Immatrikulation an die zuständigen Mitarbeiterinnen des Prodekanats für Lehre.