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Studienortswechsel nach Hamburg im Zweiten Abschnitt der Studiengänge Medizin und Zahnmedizin

Für den Wechsel an die Medizinische Fakultät Hamburg nach dem Ersten Abschnitt der ärztlichen Prüfung bzw. der Zahnärztlichen Vorprüfung gibt es zwei Wege:

  1. Wechsel der Universität mit Tauschpartner
    Sobald Sie einen Tauschpartner gefunden haben, stellen Sie einen Antrag auf Studienplatztausch an der Universität Hamburg beim Zentrum für Studierende sowie an der Universität Ihres Tauschpartners. Über die genauen Fristen und Anforderungen informieren Sie sich bitte bei der Universität Hamburg.
    Aufgrund der starken Ausdifferenzierung der verschiedenen Medizinischen Fakultäten ist ein Tausch vor allem zum ersten klinischen Semester sinnvoll, zum zweiten klinischen Semester ebenfalls möglich. Für höhere klinische Semester ist ein Tausch aufgrund schwieriger Vergleichbarkeit der Studienleistungen schwierig und oft mit einer Verländerung der Studienzeit verbunden.
  2. Direktbewerbung
    Darüber hinaus können Sie sich an der Universität Hamburg über eine Direktbewerbung für das erste klinische Semester bewerben. Für die Direktbewerbung zu einem Sommersemester finden Sie das Online-Bewerbungsformular in der Zeit vom 01.12.-15.01. und zu einem Wintersemester in der Zeit vom 01.06.-15.07. auf der Homepage der Universität Hamburg (s. Link rechte Spalte).

Für ein konkretes höheres klinische Semester ist eine Bewerbung aufgrund der starken Ausdifferenzierung der medizinischen Fakultäten nicht möglich. Das bedeutet, dass Sie sich ebenfalls formal nur für das erste klinische Semester bewerben können. Wenn Sie bereits Leistungsnachweise für den klinischen Studienabschnitt an einer anderen Universität erworben haben, können in der Regel Studienleistungen und Studienzeiten anerkannt werden. Sie sollten jedoch bei einem Studienortswechsel mit einer Verlängerung Ihrer Studienzeit rechnen, ein Studium in Regelstudienzeit ist bei einem Wechsel nach dem ersten klinischen Semester nur in Ausnahmefällen möglich und kann von der Medizinischen Fakultät der Universität Hamburg nicht garantiert werden. Für die Bestätigung der Äquivalenz von Leistungsnachweisen wenden Sie sich nach Ihrer Immatrikulation an die zuständigen Mitarbeiterinnen des Prodekanats für Lehre.

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Letzte Änderung: Mathias Schmitt, 16.05.2008