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Studiengebühren

Allgemeine Informationen zu den Studiengebühren

Die Verwaltung der Studiengebühren erfolgt nicht durch die Medizinische Fakultät, sondern durch die Universität Hamburg. Bitte sehen Sie daher von entsprechenden Anfragen im Prodekanat für Lehre ab.

Informationen zu Ausnahmen, Befreiung oder Erlass von der Gebührenpflicht, Möglichkeiten zur Stundung, Darlehen usw. finden Sie auf den Internetseiten der Universität Hamburg.

 

Zeitlicher Ablauf des Bewerbungs- und Abstimmungsverfahrens

  • Zeitraum für die Annahme von Anträgen: 01. Februar bis 01. Oktober eines Jahres
  • Abstimmungsgespräche mit den Curriculum-Komitees und den Studierendenvertretern: 15. Oktober bis Anfang November
  • Abstimmung im Fakultätsrat und im Vorstand: Anfang November
  • Einreichung bei der Universität: Anfang Dezember (Aktion II), bzw. Anfang Januar (Aktion III) des nächsten Jahres
  • Zeitraum des Studiengebührenjahres: 01. April bis 31. März des nächsten, bzw. übernächsten Jahres
  • Verfügbarkeit der Mittel: Nach Eingang des Bewilligungsbescheides der Universität werden individuelle Bewilligungsbescheide für die einzelnen Maßnahmen erstellt.

Anträge auf Finanzierung aus Studiengebühren können nur bearbeitet werden, wenn sie mit diesem Formular gestellt werden. Einige kurze Erklärungen zu dem Formular finden Sie in dem Begleittext zum Antrag.

 

Verwendung von Studiengebühren durch die Med. Fakultät der Universität Hamburg

Studiengebühren - wofür?

Die der Med. Fakultät zur Verfügung gestellten Studiengebühren werden zur Verbesserung von Studium und Lehre genutzt.  Insbesondere werden finanziert

  • Verbesserungen des Lehrangebots und der Betreuungsrelation
  • Verbesserung des Studiums
  • Verbesserung der Studieninfrastruktur
  • Verbesserung der allgemeinen studentischen Infrastruktur und Dienstleistungen.

Studiengebühren - wer redet mit?

Der Verfahrensablauf zur Verwendung von Studiengebühren [pdf, 160kb] in der Med. Fakultät sieht eine gründliche Prüfung der eingereichten Vorschläge vor und involviert die Studierendenvertreter auf verschiedenen Ebenen. Neben dem Einreichen von Vorschlägen durch Studierende bzw. den Fachschaftsrat, sind die Studierendenvertreter der drei Curriculum-Komitees (CK) bereits an der Diskussion aller Vorschläge in den CKs beteiligt. Das Dekanat beschließt über die Vorschläge der CKs und stimmt diese Beschlüsse wiederum mit dem Fachschaftsrat sowie dem Fakultätsrat ab, so dass den Studierendenvertretern nochmals Gelegenheit zur Mitarbeit gegeben wird.
Schließlich werden alle Vorschläge auch mit dem Vorstand des UKE und dem Präsidium der Universität Hamburg abgestimmt.

Berichtskategorien [pdf, 27 kb]

Handbuch Studiengebühren [pdf, 411kb]

 

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Letzte Änderung: Gerhild Kulms, 10.08.2010