Famulatur
Rahmenbedingungen
Siehe ÄAppO § 7 Famulatur.
Voraussetzungen
- Sie müssen während des Ableistens der Famulatur immatrikuliert sein, entweder in Hamburg oder an einer anderen Universität. Während eines Urlaubssemesters gelten Sie als immatrikuliert.
- Eine Famulatur kann nur in der unterrichtsfreien Zeit abgeleistet werden. D. h. entweder während der Semesterferien im Sommer, eines Urlaubssemesters oder während der Freiblöcke sowie der Nachprüfungswoche, wenn Sie an keiner Nachprüfung teilnehmen. Bei einer Teilnahme darf dadurch nicht mehr als ein halber Fehltermin entstehen.
- Famulatur im Freiblock: Ein Freiblock umfasst die 12 Wochen eines Trimesters incl. Prüfungswoche.
Bewerbung
- Für die Famulatur bewerben Sie sich direkt in der Klinik / dem Institut bzw. bei der Einrichtung.
- Die Famulatur kann sowohl im gesamten Bundesgebiet als auch – ganz oder teilweise – im Ausland abgeleistet werden.
- Unterstützung bei der Suche nach Ausbildungsplätzen bietet die Kassenärztliche Vereinigung an. Beachten Sie diesbezüglich bitte auch das Informationsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg.
Anerkennung
- Die Anerkennung der Famulatur erfolgt ausschließlich über das Landesprüfungsamt, nicht über das Prodekanat für Lehre. Bitte informieren Sie sich auf der Homepage des Landesprüfungsamts (http://www.landespruefungsamt.hamburg.de/).
- Eine Vorlage für das Zeugnis über die Tätigkeit als Famulus finden Sie als Anlage 6 in der ÄAppO.
- Für die Anerkennung der Famulatur während eines Freiblocks müssen Sie diesen beim LPA nachweisen. Zu diesem Zweck werden die Freiblöcke auf dem Gesamtschein aufgeführt. Falls Sie vorab einen Nachweis über den Freiblock benötigen (z.B. bei einer Auslandsfamulatur oder zur Vorlage bei der Kassenärztlichen Vereinigung), können Sie ein entsprechendes Formular im Prodekanat für Lehre einreichen.
Soulos, Prodekanat für Lehre, Stand 07/2009