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Vergabe von Lehraufträgen

Vergabe von Lehraufträgen am UKE an der Medizinischen Fakultät Hamburg

Nutzen Sie bitte ausschließlich den „Antrag auf Lehrauftrag“ zur Beantragung eines Lehrauftrags. Diesen finden Sie im Internet unter UKE/Mitarbeiter/Auszubildende/Formulare oder die Verknüpfung unten. Hier müssen Angaben zu Ihrem Institut/ Ihrer Klinik und zu der Person, die den Lehrauftrag erhalten soll, gemacht werden. Das genaue Einsatzgebiet und der geplante Umfang der Lehrtätigkeit sind zu benennen. Es ist außerdem zu begründen, warum die Lehre nicht im Rahmen der dem Institut/der Klinik zur Verfügung stehenden Lehrkapazität erfüllt werden kann.

Senden Sie diesen Antrag bitte an das UKE, Prodekanat für Lehre, Hr. Schmitt, N55, 20246 Hamburg. Über den Antrag entscheidet das Prodekanat für Lehre.

Wir möchten Sie bitten, sich ausschließlich an das o.g. Procedere zu halten. Lehraufträge, die nicht auf diesem Wege beantragt und genehmigt werden, können ab sofort nicht mehr erstattet werden.
Der Hintergrund ist, dass Lehraufträge nicht kapazitätsneutral sind und somit per Gerichtsverfahren zu einer Erhöhung der Studierendenzahlen führen.

Bei Rückfragen steht Ihnen Herr Dr. Kuhnigk unter der Rufnummer 040/7410-57675 zur Verfügung.

 

> Antrag auf Lehrauftrag [doc, 180kb]

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Letzte Änderung: Mathias Schmitt, 22.06.2011