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Gesetze und Verordnungen

Venia legendi, §17-Professuren, Lehrprofessuren

Der Fakultätsrat hat am 23.11.2005 die anliegende Geschäftsordnung für die Verleihung des Professorentitels nach § 17 (1) HmbHG verabschiedet. Letzte Einzelheiten sind noch mit der Universität abzustimmen. Das Neue ist, dass künftig solche Professuren auch mit einem Schwerpunkt in der Lehre erworben werden können. Privatdozenten und Privatdozenten, die eine solche Professur anstreben, können künftig nachgewiesene Aktivitäten in der Curriculumentwicklung, Qualitätssicherung oder in neuen Lernformen auf die Professur "anrechnen" lassen. Dies ist ein zusätzlicher Anreiz für eine Steigerung der Lehrqualität am UKE.

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Letzte Änderung: Mathias Schmitt, 04.10.2011