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Wann muss ich das Wahlfach absolvieren?
Der benotete Leistungsnachweis muss bei der Anmeldung zum Ersten Abschnitt der ärztlichen Prüfung vorgelegt werden. Sie haben die Möglichkeit nach dem ersten Fachsemester das Wahlfach zu absolvieren. Bitte beachten Sie, dass Wahlfächer über zwei Semester laufen können.
Wo kann ich das Wahlfach absolvieren?
Sie können das Wahlfach an allen Fakultäten der Universität Hamburg absolvieren, d. h.:
1. Sie können sich für ein Wahlfach aus dem Angebot der Medizinischen Fakultät der Universität Hamburg anmelden, oder
2. Sie beantragen die Anerkennung einer Lehrveranstaltung der Universität als Wahlfach (bitte reichen Sie dieses Formular rechtzeitig ein).
Wir möchten darauf hinweisen, dass Lehrveranstaltungen -wie in der Medizin auch- an anderen Fakultäten/Fachbereichen zugangsbeschränkt sein können.
Wie kann ich mich zum Wahlfach anmelden?
Die Anmeldung, für die von der Medizinischen Fakultät direkt angebotenen Wahlfächer, erfolgt über Mephisto.
Wo finde ich das Wahlfach-Angebot?
Das Wahlfach-Angebot wird jedes Semester neu erhoben und im Anmeldezeitraum in Mephisto bekannt gegeben.
Wann kann ich mich anmelden?
Jeweils Ende Juni bis Mitte Juli können Sie sich für ein Wahlfach für das darauffolgende Wintersemester anmelden. Mitte Dezember bis Anfang Februar können Sie sich für ein Wahlfach für das darauffolgende Sommersemester anmelden.
Welches Wahlfach habe ich bekommen?
Die Informationen über die Zuordnung der entsprechenden Wahlfächer werden etwa eine Woche nach Anmeldeschluss in Mephisto bekannt gegeben.
Steht mir ein Platz in "meinem" Wahlfach zu?
Nein. Sollte die Nachfrage größer sein als das Angebot werden die zur Verfügung stehenden Plätze zugelost.
Kann man das Wahlfach einfach wechseln?
Wer am ersten Termin eines Wahlfaches teilnimmt und sich in die Liste einträgt kann nur noch im Ausnahmefall und mit begründetem Antrag an Frau Beynio das Wahlfach wechseln.
Welche Bedingungen muss der Leistungsnachweis/das Wahlfach erfüllen, wenn Sie das Wahlfach nicht am Fachbereich Medizin absolvieren möchten?
1. Die Lehrveranstaltung muss einen Umfang von mindestens 28 Unterrichtsstunden (2 SWS) in Form von Seminaren oder äquivalenten Lehrveranstaltungsformen haben. Die Gesamtstundenzahl ist maßgebend. Die Veranstaltung darf im Block oder einer beliebigen Verteilung über das Semester angeboten sein.
Alle Veranstaltungen des Wahlfachs (also auch eventuelle Vorlesungen) sind anwesenheitspflichtig.
2. Sie benötigen eine Note. Diese ist nach Maßgabe des Lehrveranstaltungsleiters zu vergeben. Zur Überprüfung der Leistungen sind wahlweise
1. schriftliche Prüfungen,
2. mündliche Prüfungen,
3. klinisch-praktische Prüfungen,
4. mündliche Referate, die schriftlich auszuarbeiten sind, oder
5. Hausarbeiten
zu erbringen.
Welche Form der Leistungsüberprüfung angewandt wird, entscheidet die für die Lehrveranstaltung verantwortliche Lehrkraft.
Die Notenskala entspricht dem §33 der ÄAppO:
1: "sehr gut"
2: "gut"
3: "befriedigend"
4: "ausreichend"
5: die Leistung ist nicht ausreichend, der Leistungsnachweis muss erneut erworben werden.
Fehlzeiten
Der regelmäßige Besuch des Wahlfaches ist gegeben, wenn die/der Studierende nicht mehr als 15 Prozent der gesamten Unterrichtsveranstaltung versäumt hat. Wird die Fehlzeit von höchstens 15 Prozent aus von dem bzw. von der Studierenden nicht zu vertretenden Gründen überschritten, so entscheidet der Leiter bzw. die Leiterin der Veranstaltung über eine etwaige Kompensation der Fehlzeit. Kann bezüglich der Kompensation kein Einvernehmen hergestellt werden, entscheidet das Dekanat.
Scheinvergabe
Der Leistungsnachweis für das Wahlfach ist Bestandteil des Gesamtscheines. Es werden keine Einzelbescheinigungen mehr ausgestellt.