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im Gesundheitswesen verschlingen jährlich mehrere Millionen Euro. Viel Geld, das Patientinnen und Patienten fehlt. Wenige Täter schädigen viele Opfer. Bei der Vorbeugung und Bekämpfung ist das UKE daher auf die Hilfe aller MitarbeiterInnen aber auch von Dritten (wie etwa Patienten und Lieferanten) angewiesen.
Oftmals wissen MitarbeiterInnen oder Dritte von schädigenden Verhaltensweisen, trauen sich aber aus Angst vor Repressalien nicht, jemandem davon zu erzählen. Mögliche Gründe hierfür sind z.B. folgende Fragestellungen:
Das UKE steht für ein offenes und transparentes Miteinander. Daher ist es uns wichtig, dass in Verdachtsfällen Beschäftigte/ Dritte grundsätzlich das Gespräch mit der "betroffenen Person" bzw. dem jeweiligen Dienstvorgesetzten suchen.
Darüber hinaus ermöglicht das UKE die Abgabe von Hinweisen - namentlich oder anonym - über ein Hinweisgebersystem.
Es bietet die Möglichkeit, auf zwei wegen Informationen zu Verfehlungen vertraulich weiterzugeben.

Hinweisgeber können sich zum einen schriftlich und anonym direkt an den UKE-internen Arbeitskreis "Anonyme Hinweise" (Arbeitskreis) wenden (siehe Kontakt). Die Leitung des Arbeitskreises erfolgt durch den Leiter des Geschäftsbereichs Qualitätsmanagement.
Bei Gesprächs- bzw. Beratungsbedarf steht den Hinweisgebern daneben auch die Beratungsstelle für Antikorruption am UKE (Beratungsstelle) zur Verfügung. Auch hier können Hinweise (anonym oder namentlich) abgegeben werden. Hinweisgeber, die sich an die Beratungsstelle wenden, können Verdachtsfälle vertraulich besprechen und sich über das "Für & Wider" einer Hinweisabgabe beraten lassen (siehe Kontakt). Zusätzlich zu seiner bisherigen Aufgabe als Patientenombudsmann, hat Dr. Kniep die Funktion die Leitung der Beratungsstelle übernommen. Dr. Kniep, ein pensionierter Richter, arbeitet ehrenamtlich. Er ist vom UKE rechtlich unabhängig, nicht weisungsgebunden und vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Hinweisgeber, die in gutem Glauben einen Missstand melden, sind keine Denunzianten. Sie helfen maßgeblich, gesellschaftliche und rechtsstaatliche Werte in unserem Land zu bewahren. Bitte denken Sie jedoch daran, dass Angaben, die Sie über Andere machen, zu Entscheidungen führen können, die für diese Menschen Konsequenzen haben. Aus diesem Grund prüft die Leitung der Beratungsstelle die Glaubwürdigkeit jedes Einzelfalls sehr genau, um falsche Verdächtigungen und üble Nachrede zu verhindern.
Weiterverfolgung/Aufklärung der eingegangenen Hinweise obliegt in jedem Fall dem UKE-internen Arbeitskreis "Anonyme Hinweise". Der Arbeitskreis prüft jeden Einzelfall in pflichtgemäßem Ermessen und unter strenger Wahrung der Persönlichkeitsrechte sowie der einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes. Je nach Sachlage werden weitere Maßnahmen veranlasst. Weiterführende Details können der diesbezüglichen Verfahrensanweisung (Link) entnommen werden. Die Leitung der Beratungsstelle wird vom Arbeitskreis laufend über den Fortgang des Verfahrens informiert und berichtet seinerseits an den Hinweisgeber.
Mit Ihrer Unterstützung können wir kriminelle Aktivitäten frühzeitig aufdecken und so die Entstehung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen wirksam bekämpfen.
Packen wir es an!