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Wahlleistungen

Es besteht die Möglichkeit, in einem gesonderten Vertrag Wahlleistungen des Klinikums wie die Behandlung durch den Chefarzt und die Unterbringung in einem 1-Bett-Zimmer zu vereinbaren. Hierdurch entstehen Ihnen zusätzliche Kosten. Bitte prüfen Sie daher vor Abschluss der Wahlleistung den Umfang Ihres Versicherungsschutzes, um mögliche finanzielle Belastungen im Vorfeld einschätzen zu können.

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Letzte Änderung: Regina Radig, 13.03.2009