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Allgemeine sozialrechtliche Anliegen

In der Beratung zur Nachsorgeorganisation ergeben sich für die Patienten oft weitergehende sozialrechtliche Fragestellungen, wie die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises, die Zahlung von Krankengeld oder die Weiterversorgung Minderjähriger bzw. Pflegebedürftiger während ihres Krankenhausaufenthaltes. Diese Anliegen, die im Zusammenhang mit Ihrem stationären Aufenthalt im UKE stehen, aber nicht direkt die Organisation der realitätsgerechten Nachsorge betreffen, werden von den Sozialarbeiterinnen aufgegriffen oder an die zuständigen Einrichtungen vermittelt. Sie sind Bestandteil der Arbeit des Sozialdienstes im Krankenhaus. 
 

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Letzte Änderung: Regina Radig, 13.03.2009