| Home > Patienten / Besucher > Entlassung / Nachsorge > Rehabilitation
Wenn Sie eine Indikation für eine medizinische Rehabilitation, die sogenannte Anschlußheilbehandlung (AHB) oder für eine andere Rehabilitationsart haben, die sich direkt an Ihren Krankenhausaufenthalt anschließen soll, werden Rehabilitationsklinik und Termin während Ihres Aufenthaltes im UKE festgelegt. Die vorliegende Bewilligung der Kosten für die Rehabilitation ist Voraussetzung für die dortige Aufnahme.
Die Indikationen sind durch die Rentenversicherungsträger festgelegt worden. Ihr behandelnder Arzt informiert Sie über Ihre Indikation. Die für Sie zuständige Sozialarbeiterin beantragt und organisiert mit Ihnen die Rehabilitation.
Kostenträger für Rehabilitation sind, abhängig von verschieden sozialversicherungs-rechtlichen Voraussetzungen, die Rentenversicherungsträger, die Krankenkassen oder der Sozialhilfeträger.